Psychische Erkrankungen
Meldungen zum Thema
Sporttherapie bei leichter und mittelschwerer Depression
Innovationsausschuss empfiehlt Transfer in die Regelversorgung
Patientinnen und Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression wird zukünftig eine weitere Behandlungsoption zur Verfügung stehen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) spricht sich dafür aus, dass alternativ zu einer alleinigen Psychotherapie auch eine Sporttherapie mit psychotherapeutischer Begleitung möglich sein soll. Grundlage des heute getroffenen Beschlusses sind die Ergebnisse des vom Innovationsausschuss geförderten Projekts STEP.De: In der Projektstudie konnte gezeigt werden, dass bei einer leichten oder mittelschweren Depression die Psychotherapie durch eine Sporttherapie wirkungsvoll ergänzt und teilweise sogar ersetzt werden kann. Der G-BA hat nun zwölf Monate Zeit, die Details des neuen Behandlungsansatzes als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu definieren.
Dazu Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses und zugleich unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Die Ergebnisse der STEP.De-Projektstudie sind so überzeugend, dass wir uns als Innovationsausschuss ganz klar für einen Transfer in die Regelversorgung aussprechen. Eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie kann bei leichter oder mittelschwerer Depression ein schnelles und niedrigschwelliges Behandlungsangebot sein und – sofern das für die Betroffenen in Frage kommt – die Psychotherapie teilweise ersetzen. Welche konkreten Richtlinien anzupassen sind, wird vom G-BA nun geprüft.“
STEP.De – Sporttherapie bei Depression
Jedes Jahr erkranken 1 bis 2 Prozent der Deutschen erstmals an einer Depression. Das Projekt STEP.De hat in einer Studie einen neuen möglichen Behandlungsansatz für Patientinnen und Patienten untersucht, bei denen die Depression leicht oder mittelschwer ausgeprägt ist. Ziel des Projekts war es zu prüfen, ob die neue Versorgungsform – eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie – der klassischen Psychotherapie in der derzeitigen Regelversorgung nicht unterlegen ist. Nach einem psychotherapeutischen Eingangsgespräch konnten die Betroffenen ein viermonatiges Sportprogramm – geleitet von speziell geschulten Sporttherapeutinnen und Sporttherapeuten – wahrnehmen. Um zu erfassen, wie sich beispielsweise die Symptomatik, die Arbeitsfähigkeit und die gesundheitsbezogene Lebensqualität entwickeln, beantworteten die Patientinnen und Patienten zweimal pro Woche per App einen kurzen Fragebogen. Zudem hatten sie zu ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten telefonischen Kontakt. Nach der Sporttherapie wurde in einem psychotherapeutischen Nachsorgegespräch geklärt, ob es weiteren Behandlungsbedarf gab.
Weitere Details zu den Ergebnissen des STEP.De-Projektes und den Empfehlungen des Innovationsausschusses in Beschluss und Ergebnisbericht.
Hintergrund: Umgang mit Projektergebnissen
Der Innovationsausschuss prüft nach Eingang des vollständigen Evaluations- bzw. Ergebnisberichts eines Projekts, ob die Ergebnisse in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden sollen. In seinem Beschluss legt er jeweils dar, an welche Organisationen und Institutionen die Projektergebnisse und deren Bewertung gezielt weitergeleitet werden. Die Erkenntnisse können beispielsweise dazu dienen, den gesetzlichen Rahmen, die Richtlinien des G-BA oder Bundesmantelverträge weiterzuentwickeln.
Beim Projekt STEP.De hat der Innovationsausschuss erstmalig gemäß § 92b Abs. 3 SGB V festgestellt, dass der G-BA für die Überführung der Ergebnisse in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist. Dieser Beschluss geht also über die bisher beschlossenen Empfehlungen an den G-BA, eine Berücksichtigung zu prüfen, hinaus. Der G-BA ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nunmehr verpflichtet, die erfolgreich erprobte neue Versorgungsform innerhalb von zwölf Monaten durch die Anpassung der einschlägigen Richtlinien in die Regelversorgung aufzunehmen.
Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses. Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse der Empfehlungen sind auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht: Beschlüsse.
Zitiert nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20.09.2023
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