Medikamente
Präventivmaßnahmen
Vorbeugung (Prävention) beginnt mit Information. Die Präventionsmöglichkeiten in der ärztlichen Praxis setzen auf den sorgfältigen Umgang mit Medikamenten, die ein Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial haben. Patienten und Patientinnen müssen von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin über eine mögliche Abhängigkeitsproblematik verständlich aufgeklärt werden. Zusätzlich sollte sich der verordnende Arzt oder die verordnende Ärztin immer wieder vergewissern, dass nicht auch noch andere Kollegen Medikamente mit Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial verordnen.
Zur Prävention gehört aber auch, dass nicht jedes Problem medikamentös behandelt werden sollte. So sind besonders die Menschen gefährdet, eine Medikamentenabhängigkeit zu entwickeln, die kein greifbares Krankheitsbild aufweisen, sondern mit psychovegetativen Beschwerden ihren behandelnden Arzt oder ihre behandelnde Ärztin aufsuchen. Psychische Symptome sind dabei oftmals Überforderungs- oder Überlastungsgefühle, körperlicher Schwindel, Herzrasen, Magen-Darm-Probleme oder Schlafstörungen.
Gerade Patienten, die aus unterschiedlichsten Gründen an Schlafstörungen leiden, können von einer guten Schlafhygiene profitieren, ohne gleich auf Medikamente zurückgreifen zu müssen. Unter dem Begriff der Schlafhygiene versteht man Lebensgewohnheiten und Verhaltensregeln, die einen erholsamen Schlaf fördern. Wichtig sind dabei Regelmäßigkeit sowie regelrechte Rituale am Abend. Empfehlungen hierzu sind:
- Einhalten der individuell notwendigen Schlafmenge („nicht weniger als möglich, nicht mehr als nötig“)
- regelmäßige Schlafzeiten (das Zubettgehen und das Aufstehen sollten immer zur gleichen Zeit erfolgen), unabhängig vom Wochentag
- angenehme Schlafbedingungen schaffen (störende Geräusch- und Lichtquellen abschirmen, für frische Luft sorgen)
- nur kleine leichte Mahlzeiten am Abend und eine reduzierte Flüssigkeitsmenge zu sich nehmen (sowohl Hunger als auch ein übervoller Magen stören den Schlaf, übermäßiges Trinken am Abend führt zu einem nächtlichen Harndrang)
- Alkohol, Koffein und Nikotin stören den Schlaf
- Sport tagsüber und nicht am Abend ausüben (gegen einen Spaziergang spricht jedoch auch in den späteren Abendstunden nichts)
- seelische Belastungen sollten durch Entspannungsübungen wie autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Meditation oder Yoga abgebaut werden
- sollte man nachts wach werden: nicht auf die Uhr schauen!
Sollten die Schlafstörungen dennoch anhalten, so kann ein ärztlicher Rat hinzugezogen werden. Pflanzliche Präparate, die Baldrian, Passionsblume oder Hopfen enthalten, sind auch ohne ärztliche Verschreibung erhältlich. Sollte der Arzt aufgrund der belastenden Situation, die ein länger andauernder Schlafmangel mit sich bringen kann, zu einem verschreibungspflichtigen Schlafmittel raten, ist die kurzfristige Anwendung unbedingt zu beachten. So führen alle Benzodiazepin- und benzodiazepinähnlichen Wirkstoffe wie Diazepam, Flunitrazepam, Nitrazepam, Zolpidem oder Zopiclon auf Dauer zu einer Abhängigkeit.
Bei der Verordnung von Benzodiazepinen und benzodiazepinähnlichen Wirkstoffen (Schlaf- und Beruhigungsmittel) sollten die Ärztinnen und Ärzte die 4-K-Regel beachten (wie sie die Bundesärztekammer 2007 formuliert hat).
- Klare Indikation (Verordnung nur bei klarem Grund der medikamentösen Therapie und Aufklärung des Patienten/der Patientin über das bestehende Abhängigkeitspotenzial und mögliche Nebenwirkungen; keine Verschreibung an Patienten und Patientinnen mit einer Abhängigkeit in der Vorgeschichte).
- Korrekte Dosierung (Verschreibung kleinster Packungsgrößen; für die Krankheit angezeigte Dosierung).
- Kurze Anwendung (Dauer der Behandlung mit Patienten und Patientinnen vereinbaren, kurze Wiedereinbestellung, sorgfältige Überprüfung der Weiterbehandlung).
- Kein abruptes Absetzen (zur Vermeidung von Entzugserscheinungen und einer überschießenden Gegenreaktion nach und nach mit niedrigeren Dosierungen die Behandlung langsam absetzen).
Zusammenfassung
- Ärztinnen/Ärzte sollten Sie vor dem Verschreiben eines Medikaments auf Möglichkeiten des Missbrauchs und der Abhängigkeit aufmerksam machen
- Besonders bei unklaren Krankheitsbildern sollte immer geprüft werden, ob eine medikamentöse Behandlung notwendig ist oder ob es Alternativen gibt
- Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat eine so genannte „4-K-Regel“ für die Verordnung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln aufgestellt: Klare Indikation, Korrekte Dosierung, Kurze Anwendung, Kein abruptes Absetzen
Letzte Aktualisierung: Mai 2023
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