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Medikamente

Präventivmaßnahmen

Vorbeugung (Prävention) beginnt mit Information. Die Präventions­möglichkeiten in der ärztlichen Praxis setzen auf den sorgfältigen Umgang mit Medikamenten, die ein Abhängig­keits- und Missbrauchspotenzial haben. Patienten und Patientinnen müssen von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin über eine mögliche Abhängigkeits­problematik verständlich aufgeklärt werden. Zusätzlich sollte sich der verordnende Arzt oder die verord­nen­de Ärztin immer wieder vergewis­sern, dass nicht auch noch andere Kollegen Medikamente mit Abhängig­keits- und Miss­brauchs­potenzial verordnen.

Zur Prävention gehört aber auch, dass nicht jedes Problem medika­men­tös behandelt werden sollte. So sind besonders die Menschen gefährdet, eine Medikamentenabhängigkeit zu ent­wickeln, die kein greif­bares Krankheitsbild aufweisen, sondern mit psycho­vegetativen Beschwer­den ihren behandelnden Arzt oder ihre behan­deln­de Ärztin aufsuchen. Psychische Symptome sind dabei oftmals Überforderungs- oder Überlastungsgefühle, körperlicher Schwindel, Herzrasen, Magen-Darm-Probleme oder Schlafstörungen.

Gerade Patienten, die aus unterschied­lichsten Grün­den an Schlaf­­störungen leiden, können von einer guten Schlafhygiene profitieren, ohne gleich auf Medikamente zurückgreifen zu müssen. Unter dem Begriff der Schlafhygiene versteht man Lebensgewohnheiten und Verhaltens­regeln, die einen erholsamen Schlaf fördern. Wichtig sind dabei Regelmäßigkeit sowie regelrechte Rituale am Abend. Empfehlungen hierzu sind:

  1. Einhalten der individuell notwendigen Schlafmenge („nicht weniger als möglich, nicht mehr als nötig“)
  2. regelmäßige Schlafzeiten (das Zubettgehen und das Aufstehen sollten immer zur gleichen Zeit erfolgen), unabhängig vom Wochentag
  3. angenehme Schlafbedingungen schaffen (störende Geräusch- und Lichtquellen abschirmen, für frische Luft sorgen)
  4. nur kleine leichte Mahlzeiten am Abend und eine reduzierte Flüssigkeitsmenge zu sich nehmen (sowohl Hunger als auch ein übervoller Magen stören den Schlaf, übermäßiges Trinken am Abend führt zu einem nächtlichen Harndrang)
  5. Alkohol, Koffein und Nikotin stören den Schlaf
  6. Sport tagsüber und nicht am Abend ausüben (gegen einen Spaziergang spricht jedoch auch in den späteren Abendstunden nichts)
  7. seelische Belastungen sollten durch Entspannungsübungen wie autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Meditation oder Yoga abgebaut werden
  8. sollte man nachts wach werden: nicht auf die Uhr schauen!

Sollten die Schlafstörungen dennoch anhalten, so kann ein ärztlicher Rat hinzugezogen werden. Pflanz­liche Präparate, die Baldrian, Passionsblume oder Hopfen enthalten, sind auch ohne ärztliche Verschrei­bung erhältlich. Sollte der Arzt aufgrund der belastenden Situation, die ein länger andauernder Schlaf­mangel mit sich bringen kann, zu einem verschreibungs­pflichtigen Schlafmittel raten, ist die kurzfristige Anwendung unbedingt zu beachten. So führen alle Benzodiazepin- und benzodiazepinähnlichen Wirkstoffe wie Diazepam, Flunitrazepam, Nitrazepam, Zolpidem oder Zopiclon auf Dauer zu einer Abhängigkeit.

Bei der Verordnung von Benzodiazepinen und benzodiazepinähnlichen Wirkstoffen  (Schlaf- und Beruhigungsmittel) sollten die Ärztinnen und Ärzte die 4-K-Regel beachten (wie sie die Bundes­ärztekammer 2007 formuliert hat).

  • Klare Indikation (Verordnung nur bei klarem Grund der medi­ka­men­tösen Therapie und Aufklärung des Patienten/der Patientin über das bestehende Abhängigkeitspotenzial und mögliche Neben­wirkungen; keine Verschreibung an Patienten und Patientinnen mit einer Abhängigkeit in der Vorgeschichte).
  • Korrekte Dosierung (Verschreibung kleinster Packungsgrößen; für die Krankheit angezeigte Dosierung).
  • Kurze Anwendung (Dauer der Behandlung mit Patienten und Patientinnen vereinbaren, kurze Wiedereinbestellung, sorgfältige Überprüfung der Weiterbehandlung).
  • Kein abruptes Absetzen (zur Vermeidung von Entzugs­erschei­nungen und einer überschießenden Gegenreaktion nach und nach mit niedrigeren Dosierungen die Behandlung langsam absetzen).

Zusammenfassung

  • Ärztinnen/Ärzte sollten Sie vor dem Verschreiben eines Medi­­ka­­ments auf Möglichkeiten des Missbrauchs und der Ab­hängig­keit aufmerksam machen
  • Besonders bei unklaren Krankheitsbildern sollte immer ge­prüft werden, ob eine medikamentöse Behandlung not­wen­dig ist oder ob es Alternativen gibt
  • Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat eine so genannte „4-K-Regel“ für die Verordnung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln aufgestellt: Klare Indikation, Korrekte Dosierung, Kurze Anwendung, Kein abruptes Absetzen

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2023

Wichtige Informationen

Die Inhalte auf dieser Web­seite dienen der allge­meinen Information und ersetzen keinesfalls die Behandlung durch die Ärztin/den Arzt und/oder die Beratung durch die Apothekerin/den Apo­the­ker. Des Weiteren stellen sie keine Empfehlungen oder Bewer­tungen von Therapie­ver­fahren dar. Im Bedarfsfall sollte immer eine Ärztin/ein Arzt aufgesucht werden.

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