Medikamente aus dem Internet

Das Internet als Plattform unbegrenzter Möglichkeiten dient immer mehr dem Medikamentenkauf. Diese werden teilweise günstiger angeboten als bei der Apotheke vor Ort.

Die Seiten entsprechender Anbieterinnen und Anbieter sollten genau überprüft werden. Das Risiko ist hoch, an zweifelhafte Angebote zu gelangen, bei denen bedenkliche bzw. gefälschte Medikamente geliefert oder unkontrolliert aus dem Ausland importieren werden. Das deutsche Arzneimittelrecht kennt nur wenige Ausnahmen hinsichtlich des Importverbotes von Medikamenten. Genaue Informationen zur Einfuhr von Arzneimitteln und Ausnahmen des Verbringungsverbot hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellt.

Tipps für die Bestellung von Medikamenten im Internet

Sollten Sie Medikamente aus dem Internet beziehen wollen, so achten Sie auf folgende Punkte

  • Medikamente sollten nur von Apotheken bezogen werden, die über eine Erlaubnis für den Versandhandel in Deutschland verfügen.
  • Zugelassene Versandapotheken sind mit einem EU-Sicherheitslogo gekennzeichnet. Klicken Sie auf das Logo, um die Echtheit zu überprüfen. Sie werden automatisch zu dem entsprechenden Registereintrag der Apotheke im Versandhandels-Register weitergeleitet. Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
  • Verbirgt sich hinter der deutschen Bestell-Hotline eine ausländische Firma, ist aufgrund des geltenden Arzneimittelrechts in Deutschland Vorsicht geboten. Dies gilt nicht für zugelassene Versandapotheken im Ausland.
  • Rezeptpflichtige Medikamente vor Ort bleiben auch im Internet rezeptpflichtig. Sollten Sie also ein verschreibungspflichtiges Medikament aus dem Internet beziehen wollen, müssen Sie das von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgestellte Rezept im Original der Versandapotheke zusenden.
  • Die Beratungspflicht besteht auch für Versandapotheken. Eine Hotline muss per Gesetz mit deutschsprachigem pharmazeutischem Personal besetzt sein.

Weitere Sicherheitstipps finden Sie auf der Webseite des BfArM: www.bfarm.de

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (2024). Faktenblatt Versandhandel mit Arzneimitteln. https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Faktenblaetter/Faktenblatt_Versandhandel.pdf; letzter Zugriff: 07.10.2024

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (o. D.). Sicherer Arzneimittelkauf im Internet. https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Rapid-Alert-System/Arzneimittelfaelschungen/Arzneimittelkauf-im-Internet/_node.html; letzter Zugriff: 07.10.2024

Tipps zum Weiterlesen


Letzte Aktualisierung: Mai 2023