Krebserkrankungen - Vulva- und Scheidenkrebs
Meldungen zum Thema
Meldung: Mammographie-Screening ab 1. Juli auch für Frauen von 70 bis 75 Jahren
Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Ab 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung. Sie können sich aber ab dem 1. Juli 2024 bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Frauen können mit Stichtag vom 1. Juli 2024 das Brustkrebs-Screening länger nutzen: Die strahlenschutzrechtliche Zulassung liegt vor, so dass der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft treten kann. Durch unsere Anhebung der Altersgrenze können bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine wahrgenommen werden. Möglicherweise ruckelt es bei der Terminvergabe am Anfang noch etwas, hier hoffen wir auf Verständnis der interessierten Frauen. Dennoch halten wir den schnellen pragmatischen Start für gerechtfertigt, damit die Frauen das erweiterte Angebot schon jetzt nutzen können.“
Wo sind die Kontaktdaten für eine Anmeldung zu finden?
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) angegeben: https://www.mammo-programm.de/de/termin
In einer Broschüre des G-BA finden Frauen nähere Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings: Mammographie-Screening: Eine Entscheidungshilfe(PDF 467,94 kB)
Bevor auch Frauen in der neuen Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten, sind noch umfangreiche technische Vorbereitungen und Anpassungen notwendig.
Hintergrund: Mammographie-Screening
Die Inhalte und Qualitätsanforderungen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) fest. Der G-BA beschloss im März 2021, die derzeitigen Altersgrenzen zu überprüfen. Grund war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission.
Zitiert nach einer Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 26.06.2024
Broschüre "Vulvakarzinom"
Informationen zum Vulvakrebs und zu möglichen Therapien sind aufgrund seiner „Seltenheit“ nur schwer zu finden. Die Broschüre vermittelt Wissenswertes über das Vulvakarzinom und seine Vorstufen.
Informationen zu Vulvakrebs
Das ONKO-Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft bietet Basisinformationen für Patientinnen, Expertendiskussionen zu gynäkologischen Tumoren und aktuelle Informationen zu Vulvakrebs.
VulvaKarzinom-Selbsthilfegruppe e.V.
Die Selbsthilfegruppe leistet Aufklärungsarbeit, trägt Informationen zusammen und bietet einen Ort zum Erfahrungsaustausch für Patientinnen, deren Angehörige und allen interessierten Menschen.
Weibliche Sexualität und Krebs
Eine Krebserkrankung verändert das eigene Körpergefühl und kann Intimität und Sexualität verändern. Die Ratgeber des Krebsinformationsdienstes bieten Betroffenen Hintergründe und Hilfe.
Krebsfrüherkennung
Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein umfangreiches Programm zur Krebsfrüherkennung an.
Krebsberatungsstellen
Information, persönliche Beratung und individuelle Betreuung sind Hauptaufgaben der Krebsberatungsstellen. Sie können jederzeit in Anspruch genommen werden.
Infonetz Krebs
Das INFONETZ KREBS beantwortet all Ihre Fragen zum Thema Krebs und berät unter: 0800 / 80 70 88 77 (kostenfrei) Mo bis Fr 8 - 17 Uhr oder per E-Mail: krebshilfe(at)infonetz-krebs.de