Krebserkrankungen - Gebärmutterhalskrebs
Früherkennung und Diagnose
Die Früherkennungsuntersuchungen richten sich an beschwerdefreie Frauen ohne Anzeichen für Gebärmutterhalskrebs. Bei regelmäßiger Teilnahme an der Früherkennung können bereits Krebsvorstufen entdeckt und behandelt werden. Damit kann das Risiko vermindert werden, später an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken.
Zur jährlichen Krebsfrüherkennung bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt gehört neben der gynäkologischen Tastuntersuchung der sogenannte PAP-Abstrich. An der Untersuchung können Frauen zwischen 20 und 34 Jahren teilnehmen. Frauen ab einem Alter von 35 Jahren können neben der jährlichen gynäkologischen Tastuntersuchung alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test und einem PAP-Abstrich in Anspruch nehmen. Zeigt sich ein auffälliger Befund wird dieser im Rahmen der Früherkennung abgeklärt. Die Kosten trägt die Krankenversicherung. Seit dem 1. Januar 2020 laden die gesetzlichen Krankenkassen versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre zur Teilnahme an den Untersuchungen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung ein und informieren darüber. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Auch wenn Sie nicht an der Früherkennung teilnehmen und später bei Ihnen eine Krebserkrankung gefunden wird, trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen ab 20 Jahren auch unabhängig von den Anschreiben der gesetzlichen Krankenkassen sowie über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Während der gynäkologischen Untersuchung führt der Arzt/die Ärztin ein so genanntes Spekulum (einen röhrenförmigen Metallspatel bzw. zwei getrennte Metall-Löffel) in die Scheide ein, um die Scheidenwände auseinanderzuhalten und so die Scheide, den Gebärmuttermund sowie mögliche Veränderungen betrachten zu können. Für den PAP-Test gewinnt die Ärztin/der Arzt bei der gynäkologischen Untersuchung durch einen Abstrich Zellen vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal, die anschließend im Labor mikroskopisch untersucht werden.
Die Schleimhautzellen werden je nach Aussehen in verschiedene Kategorien eingeordnet:
- unauffällig
- leicht entzündet (aber kein Krebsverdacht)
- unklarer Befund
- Krebsverdacht
- Krebszellen
Bei unklarem Befund entnimmt die Ärztin/der Arzt nach einigen Wochen beziehungsweise Monaten erneut einen Abstrich. Ein auffälliges Testergebnis ist trotzdem nicht unbedingt Anlass zur Sorge, denn oft handelt es sich nur um eine harmlose Entzündung an Muttermund und Gebärmutterhals. Sogar erste Gewebeveränderungen können sich häufig noch von alleine zurückbilden. Erst wenn solche "Dysplasien" nicht von alleine ausheilen, müssen sie entfernt und weiter untersucht werden. Entdeckt die Ärztin/der Arzt Krebsvorstufen oder Krebszellen, werden weitere therapeutische Schritte eingeleitet.
Nutzen und Risiken
Der PAP-Abstrich selbst ist wenig belastend und schmerzfrei. Ein großer Vorteil ist, dass mit Hilfe des Abstrichs bereits Krebsvorstufen erkannt werden können, die gut behandelbar sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass bei der Untersuchung veränderte Zellen übersehen werden. Wird der Test jedoch regelmäßig im Jahresabstand wiederholt, werden bei neunzig von hundert Frauen die veränderten Zellen erkannt. Der PAP-Abstrich kann auch ein falsch-positives Ergebnis liefern, wenn gesunde Zellen als krank eingestuft werden. Falsch-positive Testergebnisse können zu weiteren Untersuchungen führen und die Lebensqualität einschränken. Insgesamt kommt dies allerdings selten vor.
Diagnose
Besteht nach der Vorsorgeuntersuchung der Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs, sind für die endgültige Diagnose weitere Untersuchungen erforderlich. Bei der Scheidenspiegelung (Kolposkopie) begutachtet die Ärztin/der Arzt die Scheide und den Gebärmutterhals mit Hilfe eines speziellen Mikroskops (Kolposkop), um Veränderungen der Schleimhaut besser beurteilen zu können. Entdeckt die Ärztin/der Arzt Auffälligkeiten, entnimmt sie/er eine kleine Gewebeprobe (Biopsie) von der Gebärmutterhals-Schleimhaut. Erst die Untersuchung dieser Probe ermöglicht beim Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs eine zuverlässige Diagnose.
Zusammenfassung
- Frauen haben ab einem Alter von 20 Jahren Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung
- Die Teilnahme ist freiwillig
- Die Früherkennungsuntersuchung richtet sich an Frauen ohne Anzeichen für Gebärmutterhalskrebs
- Ein regelmäßiger PAP-Abstrich und HPV-Test kann das Risiko, zu erkranken, senken
- Bei Auffälligkeiten bringt eine Gewebeuntersuchung Gewissheit, ob es sich um Gebärmutterhalskrebs handelt
Letzte Aktualisierung: Februar 2023
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