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Krebserkrankungen - Gebärmutterhalskrebs

Früherkennung und Diagnose

Die Früherkennungsuntersuchungen richten sich an beschwerdefreie Frauen ohne Anzeichen für Gebär­mutterhalskrebs. Bei regelmäßiger Teilnahme an der Früherkennung können bereits Krebs­vorstufen entdeckt und behandelt werden. Damit kann das Risiko vermindert werden, später an Gebär­mutterhals­krebs zu erkranken.

Zur jährlichen Krebsfrüherkennung bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt gehört neben der gynä­kolo­gi­schen Tastuntersuchung der sogenannte PAP-Abstrich. An der Untersuchung können Frauen zwischen 20 und 34 Jahren teilnehmen. Frauen ab einem Alter von 35 Jahren können neben der jährlichen gynä­kolo­gi­schen Tastuntersuchung alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test und einem PAP-Abstrich in Anspruch nehmen. Zeigt sich ein auffälliger Befund wird dieser im Rahmen der Früh­erkennung abgeklärt. Die Kosten trägt die Krankenversicherung. Seit dem 1. Januar 2020 laden die gesetz­lichen Krankenkassen versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre zur Teilnahme an den Unter­suchungen zur Gebär­­mutter­­hals­­krebs­­früh­erken­nung ein und informieren darüber. Die Teil­nahme an der Untersuchung ist freiwillig. Auch wenn Sie nicht an der Früherkennung teilnehmen und später bei Ihnen eine Krebserkrankung gefunden wird, trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Krebs­früh­erkennungs­untersuchungen können von Frauen ab 20 Jahren auch unabhängig von den Anschreiben der gesetz­lichen Kranken­kassen sowie über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genom­men werden.

Während der gynäko­logischen Unter­suchung führt der Arzt/die Ärztin ein so genanntes Spekulum (einen röhrenförmigen Metallspatel bzw. zwei getrennte Metall-Löffel) in die Scheide ein, um die Scheiden­wände aus­ein­an­der­zu­halten und so die Scheide, den Gebärmutter­mund sowie mögliche Veränderungen betrach­ten zu können. Für den PAP-Test gewinnt die Ärztin/der Arzt bei der gynä­ko­logischen Unter­suchung durch einen Abstrich Zellen vom Mutter­mund und aus dem Gebär­mutter­hals­kanal, die anschließend im Labor mikros­kopisch untersucht werden.

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Die Schleimhautzellen werden je nach Aussehen in verschiedene Kategorien eingeordnet:

  • unauffällig
  • leicht entzündet (aber kein Krebsverdacht)
  • unklarer Befund
  • Krebsverdacht
  • Krebszellen

Bei unklarem Befund entnimmt die Ärztin/der Arzt nach einigen Wochen beziehungs­weise Monaten erneut einen Abstrich. Ein auffälliges Testergebnis ist trotzdem nicht unbedingt Anlass zur Sorge, denn oft handelt es sich nur um eine harmlose Entzündung an Mutter­mund und Gebärmutter­hals. Sogar erste Gewebe­verän­derungen können sich häufig noch von alleine zurück­bilden. Erst wenn solche "Dysplasien" nicht von alleine ausheilen, müssen sie entfernt und weiter untersucht werden. Entdeckt die Ärztin/der Arzt Krebs­vorstufen oder Krebs­zellen, werden weitere therapeutische Schritte eingeleitet.

Nutzen und Risiken
Der PAP-Abstrich selbst ist wenig belastend und schmerzfrei. Ein großer Vorteil ist, dass mit Hilfe des Abstrichs bereits Krebs­vorstufen erkannt werden können, die gut behandelbar sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass bei der Unter­suchung veränderte Zellen übersehen werden. Wird der Test jedoch regel­mäßig im Jahres­abstand wiederholt, werden bei neunzig von hundert Frauen die veränderten Zellen erkannt. Der PAP-Abstrich kann auch ein falsch-positives Ergebnis liefern, wenn gesunde Zellen als krank eingestuft werden. Falsch-positive Test­ergebnisse können zu weiteren Unter­suchungen führen und die Lebens­qualität einschränken. Insgesamt kommt dies allerdings selten vor.

Diagnose

Besteht nach der Vorsorgeuntersuchung der Verdacht auf Gebär­­mutter­hals­­krebs, sind für die endgültige Diagnose weitere Unter­­suchungen erforderlich. Bei der Scheiden­­spiegelung (Kolposkopie) begutachtet die Ärztin/der Arzt die Scheide und den Gebär­mutter­hals mit Hilfe eines speziellen Mikroskops (Kolposkop), um Veränderungen der Schleim­haut besser beurteilen zu können. Entdeckt die Ärztin/der Arzt Auffällig­­keiten, entnimmt sie/er eine kleine Gewebe­probe (Biopsie) von der Gebär­mutter­­hals-Schleim­­haut. Erst die Unter­suchung dieser Probe ermöglicht beim Verdacht auf Gebär­­mutter­­hals­krebs eine zuverlässige Diagnose.

Zusammenfassung

  • Frauen haben ab einem Alter von 20 Jahren Anspruch auf die Früh­erkennungs­unter­suchung
  • Die Teilnahme ist freiwillig
  • Die Früherkennungsuntersuchung richtet sich an Frauen ohne Anzeichen für Gebär­mutter­hals­krebs
  • Ein regelmäßiger PAP-Abstrich und HPV-Test kann das Risiko, zu erkranken, senken
  • Bei Auffälligkeiten bringt eine Gewebeuntersuchung Gewissheit, ob es sich um Gebär­mutter­hals­krebs handelt

 

Letzte Aktualisierung: Februar 2023

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