Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)
Jährlich erkranken in Deutschland rund 4.640 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Das Erkrankungsrisiko nimmt mit höherem Lebensalter zu. Im Durchschnitt ist eine Frau 53 Jahre alt, wenn die Ärztin / der Arzt erstmals einen bösartigen Tumor des Gebärmutterhalses feststellt. Vorstufen werden bereits häufig Rahmen der Früherkennung im Alter zwischen 35 und 40 Jahren festgestellt.
Ab einem Alter von 20 Jahren haben Sie Anspruch, sich kostenlos von Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt zur Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs untersuchen zu lassen. Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können pro Jahr eine gynäkologische Tastuntersuchung und einen sogenannten Pap-Abstrich vornehmen lassen. Frauen ab 35 Jahren haben zusätzlich zur jährlichen gynäklogischen Tastuntersuchung alle 3 Jahre Anspruch auf eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test und einem Pap-Abstrich. Ob Sie eine Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, informieren wir Sie auf dieser Webseite über die Erkrankung, Behandlungsmethoden und Möglichkeiten der Früherkennung. Die hier präsentierten Kenntnisse sind qualitätsgeprüft und neutral.
Was ist Gebärmutterhalskrebs?
Gebärmutterhalskrebs ist eine bösartige Veränderung der Schleimhaut, die den Muttermund und den Gebärmutterkanal bedeckt. Ärztinnen und Ärzte bezeichnen die Erkrankung als Zervixkarzinom.
Bei der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs spielen bestimmte Humane-Papilloma-Viren (HPV) eine entscheidende Rolle, die über eine chronische Entzündung zu bösartigen Zellveränderungen führen können.
Wie Gebärmutterhalskrebs verläuft, hängt unter anderem von dem Ausmaß der Zellveränderungen und der Größe bei der Diagnosestellung und von der Beschaffenheit des Tumors ab. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob sich der Krebs schon ausgebreitet hat, zum Beispiel in die angrenzenden Lymphknoten. Generell gilt: Wenn Gebärmutterhalskrebs rechtzeitig erkannt wird, ist eine Heilung möglich.
Anzeichen von Gebärmutterhalskrebs
Gebärmutterhalskrebs verursacht gerade zu Beginn oft wenig oder keine Beschwerden. Daher richten sich Früherkennungsuntersuchungen an Frauen, die keine Anzeichen haben. Bemerken Sie jedoch eines der folgenden Symptome bei sich, sollten Sie unbedingt Ihre Frauenärztin / Ihren Frauenarzt aufsuchen:
- Ungewöhnlicher/stärkerer Ausfluss aus der Scheide
- Blutungen nach dem Geschlechtsverkehr oder außerhalb des Menstruationszyklus
- Blutungen nach den Wechseljahren
Die aufgeführten Anzeichen gleichen typischen Beschwerden, wie sie auch bei einer Entzündung oder gutartigen Wucherungen auftreten können, trotzdem sollten Sie die Symptome immer ärztlich abklären lassen. Auch Schmerzen im Kreuz- und Beckenbereich, Schmerzen beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang sowie Lymphstau in den Beinen können auf Krebs am Gebärmutterhals hindeuten.
Ursachen und Risikofaktoren von Gebärmutterhalskrebs
Der wichtigste Risikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sind die sexuell übertragbaren Humanen-Papilloma-Viren (HPV). Fast jede sexuell aktive Frau infiziert sich mindestens einmal in ihrem Leben mit HPV, da eine Infektion mit den Viren in der Regel keine Beschwerden verursacht, bemerken die meisten Frauen nichts von der Infektion. Während einige HPV-Typen gutartige Feigwarzen an den Geschlechtsorganen hervorrufen, sind andere, die sogenannten Hochrisikotypen, insbesondere HPV 16 und HPV 18, in bis zu 70 Prozent der Fälle an der Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt. Eine Infektion mit HPV bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie eines Tages Krebs bekommen werden; die Infektion heilt meist von allein wieder aus: Weniger als eine von 100 Frauen, die mit einem der Hochrisikotypen HPV 16 und HPV 18 infiziert ist, entwickelt in ihrem Leben Gebärmutterhalskrebs.
Es gibt aber verschiedene Risikofaktoren, die die Wahrscheinlichkeit für einen chronischen Verlauf der HPV-Infektion und somit für Gebärmutterhalskrebs erhöhen können:
- Rauchen
- Infektionen mit bestimmten anderen sexuell übertragbaren Erregern (z. B. Herpes simplex, Chlamydien)
- ein stark geschwächtes Immunsystem
Wenn Sie zu den Frauen mit einem erhöhten Risiko für Gebärmutterhalskrebs gehören, sollten Sie sich über die Möglichkeiten der Früherkennung von Gedanken machen.
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Die Früherkennungsuntersuchungen richten sich an beschwerdefreie Frauen ohne Anzeichen für Gebärmutterhalskrebs. Bei regelmäßiger Teilnahme an der Früherkennung können bereits Krebsvorstufen entdeckt und behandelt werden. Damit kann das Risiko vermindert werden, später an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken.
Zur jährlichen Krebsfrüherkennung bei der Frauenärztin / beim Frauenarzt gehört neben der gynäkologischen Tastuntersuchung der sogenannte PAP-Abstrich. An der Untersuchung können Frauen zwischen 20 und 34 Jahren teilnehmen. Frauen ab einem Alter von 35 Jahren können neben der jährlichen gynäkologischen Tastuntersuchung alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test und einem PAP-Abstrich in Anspruch nehmen. Zeigt sich ein auffälliger Befund wird dieser im Rahmen der Früherkennung abgeklärt. Die Kosten trägt die Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen laden versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre zur Teilnahme an den Untersuchungen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung ein und informieren darüber. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Auch wenn Sie nicht an der Früherkennung teilnehmen und später bei Ihnen eine Krebserkrankung gefunden wird, trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen ab 20 Jahren auch unabhängig von den Anschreiben der gesetzlichen Krankenkassen sowie über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Während der gynäkologischen Untersuchung führt der Arzt / die Ärztin ein so genanntes Spekulum (einen röhrenförmigen Metallspatel bzw. zwei getrennte Metall-Löffel) in die Scheide ein, um die Scheidenwände auseinanderzuhalten und so die Scheide, den Gebärmuttermund sowie mögliche Veränderungen betrachten zu können. Für den PAP-Test gewinnt die Ärztin / der Arzt bei der gynäkologischen Untersuchung durch einen Abstrich Zellen vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal, die anschließend im Labor mikroskopisch untersucht werden.
Die Schleimhautzellen werden je nach Aussehen in verschiedene Kategorien eingeordnet:
- unauffällig
- leicht entzündet (aber kein Krebsverdacht)
- unklarer Befund
- Krebsverdacht
- Krebszellen
Bei unklarem Befund entnimmt die Ärztin / der Arzt nach einigen Wochen beziehungsweise Monaten erneut einen Abstrich. Ein auffälliges Testergebnis ist trotzdem nicht unbedingt Anlass zur Sorge, denn oft handelt es sich nur um eine harmlose Entzündung an Muttermund und Gebärmutterhals. Sogar erste Gewebeveränderungen können sich häufig noch von alleine zurückbilden. Erst wenn solche "Dysplasien" nicht von alleine ausheilen, müssen sie entfernt und weiter untersucht werden. Entdeckt die Ärztin / der Arzt Krebsvorstufen oder Krebszellen, werden weitere therapeutische Schritte eingeleitet.
Der PAP-Abstrich selbst ist wenig belastend und schmerzfrei. Ein großer Vorteil ist, dass mit Hilfe des Abstrichs bereits Krebsvorstufen erkannt werden können, die gut behandelbar sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass bei der Untersuchung veränderte Zellen übersehen werden. Wird der Test jedoch regelmäßig im Jahresabstand wiederholt, werden bei neunzig von hundert Frauen die veränderten Zellen erkannt. Der PAP-Abstrich kann auch ein falsch-positives Ergebnis liefern, wenn gesunde Zellen als krank eingestuft werden. Falsch-positive Testergebnisse können zu weiteren Untersuchungen führen und die Lebensqualität einschränken. Insgesamt kommt dies allerdings selten vor.
Diagnose von Gebärmutterhalskrebs
Besteht nach der Vorsorgeuntersuchung der Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs, sind für die endgültige Diagnose weitere Untersuchungen erforderlich. Bei der Scheidenspiegelung (Kolposkopie) begutachtet die Ärztin / der Arzt die Scheide und den Gebärmutterhals mit Hilfe eines speziellen Mikroskops (Kolposkop), um Veränderungen der Schleimhaut besser beurteilen zu können. Entdeckt die Ärztin / der Arzt Auffälligkeiten, entnimmt sie/er eine kleine Gewebeprobe (Biopsie) von der Gebärmutterhals-Schleimhaut. Erst die Untersuchung dieser Probe ermöglicht beim Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs eine zuverlässige Diagnose.
Behandlung von Gebärmutterhalskrebs
Die Behandlungsmöglichkeiten für Frauen, die an Gebärmutterhalskrebs erkrankt sind, haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Je früher die Ärztin / der Arzt die Krankheit entdeckt, desto höher sind die Heilungschancen. Abhängig davon, in welchem Stadium der Krebs sich befindet, gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Auch wenn die Diagnose Gebärmutterhalskrebs für die meisten Frauen ein Schock ist, handelt es sich dabei nicht um einen akuten Notfall, da der Tumor in der Regel sehr langsam wächst. Es bleibt Ihnen ausreichend Zeit, sich über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten zu informieren.
Für die Behandlung erfolgt in der Regel die Überweisung in eine gynäkologische Station eines Krankenhauses oder in eine spezialisierte Frauenklinik, beispielsweise ein von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziertes gynäkologisches Krebszentrum. Hier arbeiten erfahrene Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachgebiete eng zusammen. Zusätzlich stellen Selbsthilfegruppen und Krebsberatungsstellen für viele Frauen eine wichtige Stütze bei der Bewältigung ihrer Erkrankung dar. Adressen erhalten Patientinnen von ihrer Ärztin / ihrem Arzt.
Die Operation, bei der Ärztinnen und Ärzte das Tumorgewebe entfernen, ist in den meisten Fällen ein wichtiger Teil der Gebärmutterhalskrebsbehandlung. Bei sehr kleinen Tumoren, Krebs-Vorstufen (ausgeprägte Dysplasie) sowie Carcinoma in situ (CIS) kann es ausreichend sein, den betroffenen Bereich mit etwas umgebenden gesundem Gewebe zu entfernen. Dieses Verfahren, bei dem die Ärztin / der Arzt ambulant einen kegelförmigen Bereich aus dem Gebärmutterhals entnimmt, wird auch als Konisation bezeichnet. Reicht die Konisation nicht aus, sind umfangreichere Operationen erforderlich.
Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Gebärmutter vollständig entnommen wird. Insbesondere, wenn ein Kinderwunsch vorhanden ist, ist es manchmal möglich, die Gebärmutter teilweise zu erhalten. Bei größeren Tumoren, die bereits in tiefere Gewebeschichten eingedrungen sind, ist es jedoch notwendig, die Gebärmutter vollständig zu entfernen (Hysterektomie). Je nach Ausdehnung des Tumors muss die Ärztin / der Arzt dabei auch angrenzendes Gewebe oder angrenzende Organe entnehmen. Sind die Lymphknoten nicht betroffen, ist eine anschließende Bestrahlung oder Chemotherapie meistens nicht erforderlich.
Nebenwirkungen
Die Entfernung des unteren Teils des Gebärmutterhalses oder die Entfernung der Gebärmutter an sich schränken das sexuelle Empfinden der betroffenen Frauen nicht ein. Jedoch stellt die Krebserkrankung selbst und die Behandlung für viele Frauen eine große körperliche und seelische Belastung dar. Dies kann Auswirkungen auf die Partnerschaft und die Sexualität haben. Eine ausführliche Beratung kann helfen, Unsicherheiten zu überwinden. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt darüber. Unter Umständen ist eine zusätzliche Beratung durch eine Psychoonkologin / einen Psychoonkologen sinnvoll.
Eine Kombination aus Strahlen- und Chemotherapie stellt eine Behandlungsmöglichkeit für Frauen dar
- bei denen eine Operation nicht möglich ist oder sehr schwierig wäre
- bei einem Erkrankungsrückfall
- wenn der Tumor durch die Operation nicht komplett entfernt werden konnte
Diese Kombinationsbehandlung wird auch Radiochemotherapie genannt. Die Krebszellen werden durch die Chemotherapie empfindlicher für die Bestrahlung und der Behandlungserfolg ist besser. Für manche Stadien von Gebärmutterhalskrebs zeigt die Radiochemotherapie ebenso gute Ergebnisse wie die Operation. Ist der Krebs bereits weit fortgeschritten, kann eine alleinige Chemotherapie helfen, die Beschwerden zu lindern.
Nebenwirkungen
Die häufigsten Nebenwirkungen der Chemotherapie sind Haarausfall, Entzündungen in Mund und Darm, sowie eine Schwächung der Immunabwehr und Übelkeit. Seltener sind Nervenschädigungen (Polyneuropathie), die sich zum Beispiel als Kribbeln oder Taubheit in Händen oder Füßen bemerkbar machen. Diese Beeinträchtigungen können auch nach Beendigung der Chemotherapie noch anhalten, sie sind schwer zu behandeln.
Zu den frühen Nebenwirkungen gehören Haut- und Schleimhautentzündungen an Mund, Darm, Blase oder Scheide. Dadurch bedingt kommt es zu Schmerzen beim Essen, Wasserlassen oder Durchfällen. Mithilfe von entzündungshemmenden Medikamenten und Schmerzmitteln lassen sich diese Beschwerden jedoch meist wirksam lindern. Bei den meisten betroffenen Patientinnen bilden sich diese Beschwerden innerhalb von zwei Wochen wieder zurück.
Langfristige Strahlenschäden sind selten, aber nicht auszuschließen. Durch die Bestrahlung der Lymphknoten kann es zu einer Stauung der Lymphflüssigkeit in den Beinen kommen. Bei einigen Frauen zeigen sich aufgrund einer Schädigung der Eierstöcke auch Anzeichen vorzeitiger Wechseljahre. Durch Narbenbildung kann es zu Verhärtungen des bestrahlten Gewebes kommen. Einige Frauen berichten daher über Scheidenverengungen oder Probleme mit dem Schließmuskel des Darms.
In welcher Reihenfolge und Kombination die Ärztin / der Arzt die Behandlungsmaßnahmen einsetzt, hängt sehr vom Einzelfall ab. Regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen helfen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten dabei, Nebenwirkungen - ebenso wie mögliche Rückfälle (Rezidive) - rechtzeitig zu erkennen. Früh diagnostiziert lässt sich Gebärmutterhalskrebs auch nach einem Rückfall oft gut behandeln.
Die Nachsorgeuntersuchungen finden in der Regel zunächst vierteljährlich, später halbjährlich und nach etwa sechs Jahren in jährlichen Abständen statt. Ihre Nachsorgeärztin / Ihr Nachsorgearzt wird sie zusätzlich zur medizinischen Betreuung auch zur psychischen und sozialen Rehabilitation beraten.
Nach einer abgeschlossenen Krebstherapie kann sich direkt oder zeitnah eine Anschlussheilbehandlung (AHB) anschließen. Doch auch zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rehabilitation oder eine Kur möglich. Die Rehabilitation kann sowohl ambulant in einer Tagesklink als auch stationär durchgeführt werden. Es gibt auch spezielle Nachsorgekliniken, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Krebserkrankungen spezialisiert sind. Ziel der Rehabilitation ist es, die körperlichen und psychischen Folgen der Krebserkrankung zu verringern und die Rückkehr in den (Berufs-)Alltag zu erleichtern.
Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise Bewegungsangebote, eine Ernährungsberatung sowie psychoonkologische Unterstützungsangebote. Auch für den beruflichen Wiedereinstieg gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Beispielsweise besteht die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung, damit Sie sich wieder an die beruflichen Belastungen gewöhnen.
Welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie geeignet ist, sollten Sie mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt besprechen. Kliniksozialdienste sowie Kranken- und Rentenversicherung können Ihnen bei Anträgen und Fragen zur Kostenübernahme weiterhelfen. Auch Krebsberatungsstellen können Ihnen bei Fragen zum Thema weiterhelfen.
Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs
HPV-Impfung
Für die Entstehung des Zervixkarzinoms sind fast ausschließlich bestimmte Hochrisikotypen von Humanen-Papilloma-Viren (HPV) verantwortlich. Besonders die Hochrisikotypen HPV 16 und HPV 18 sind häufig an der Entstehung der Erkrankung beteiligt. Inzwischen gibt es Impfstoffe, die vor verschiedenen HPV-Typen schützen. Es stehen bi-valente (HPV 16 und HPV 18) und neunvalente Impfstoffe zur Verfügung. Die neunvalenten Impfstoffe schützen gegen die Hochrisikotypen 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58 und die Niedrigrisikotypen 6 und 11. Wie alle Impfungen ist auch die HPV-Impfung in Deutschland freiwillig.
Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren empfohlen. Da HP-Viren sexuell übertragbar sind, ist es wichtig, dass die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgt. Verpasste Impfungen können bis vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Die Impfung bietet keinen 100-prozentigen Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs. Zur HPV-Familie gehören sehr viele verschiedene Typen und die Impfung ist nicht gegen alle wirksam. Auch wenn Sie geimpft sind, sollten Sie deshalb weiterhin an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Weitere Informationen zur Impfung und zu den verschiedenen Impfstoffen erhalten Sie unter www.impfen-info.de.
HPV-Test
Mit einem HPV-Test in Form eines Abstrichs aus der Scheide können Sie bei Ihrem Frauenarzt / bei Ihrer Frauenärztin überprüfen lassen, ob Sie sich angesteckt haben. Krebs lässt sich aber über den HPV-Test nicht feststellen, sondern nur die Infektion als möglicher Auslöser. Frauen ab 35 Jahren können den HPV-Test in Kombination mit dem sogenannten Pap-Abstrich alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Untersuchung übernehmen die Krankenkassen. In den meisten Fällen heilt die HPV-Infektion von selbst wieder aus, eine medikamentöse Behandlung dagegen gibt es nicht.
Weitere Maßnahmen
Neben der ärztlichen Früherkennung können Sie außerdem selbst durch folgende Maßnahmen dazu beitragen, Ihr persönliches Gebärmutterhalskrebs-Risiko zu senken:
- Vermeiden Sie zu Rauchen
- Nutzen Sie Kondome beim Geschlechtsverkehr, um Ihr Risiko, sich mit sexuell übertragbaren Infektionen anzustecken, zu verringern
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Körper immer gut selbst beobachten und Ihre Ärztin / Ihren Arzt aufsuchen, wenn Sie Auffälligkeiten bei sich bemerken.
Deutsches Krebsforschungszentrum, Krebsinformationsdienst (2021). Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom), 12. Mai.
https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/gebaermutterhalskrebs/; letzter Zugriff: 05.02.2024.
Haag P. et al. (2014). Gynäkologie für Studium und Praxis. Medizinische Verlags- und Informationsdienste. Breisach. Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF) (2021): S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Patientin mit Zervixkarzinom. Langversion 2.1. AWMF-Registernummer 032/033OL, https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-033OL.html; letzter Zugriff 05.02.2024.
Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen Krebshilfe e.V. (DKH) (2015). Patientinnenleitlinie Gebärmutterhalskrebs - Eine Leitlinie für Patientinnen.
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-033OL.html; letzter Zugriff: 05.02.2024.
Robert Koch-Institut (Hrsg.), Zentrum für Krebsregisterdaten (2021). Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom), 29. November.
https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Gebaermutterhalskrebs/gebaermutterhalskrebs_node.html; letzter Zugriff: 05.02.2024.
Tipps zum Weiterlesen
- Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ): Gebärmutterhalskrebs: Das Zervixkarzinom
- Deutsche Krebshilfe: Broschüre Krebs der Gebärmutter
- Leitlinienprogramm Onkologie: Patientinnenleitlinie Gebärmutterhalskrebs
- Patienten-Information.de: Gebärmutterhalskrebs – Meist gut zu behandeln
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Verbesserte Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Letzte Aktualisierung: August 2024