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BARMER-Arztreport 2024 – Gesundheits-Apps bleiben hinter Erwartungen zurück

Beim Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie etwa zertifizierten Gesundheits-Apps gibt es nach wie vor viele Unsicher­heiten. Das ist das zentrale Ergebnis des diesjährigen BARMER-Arztreports. Er basiert neben Routinedaten auf Umfragen unter mehr als 1.700 Patientinnen und Patienten sowie unter 1.000 Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Patienten­kontakt. Obwohl die Verordnung von DiGA seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich ist, sind sie dem Arztreport zufolge noch lange nicht in der medizinischen Versorgung Deutschlands angekommen. In zwölf Monaten vor der Befragung Ende 2023 hatten 44 Prozent der Behandeln­den keine DiGA verordnet, ein Drittel bescheinigte sich selbst einen schlechten Kenntnisstand zum Thema. „Digitale Gesundheits­anwen­dungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurück­haltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub. Zu kurz genutzte DiGA verursachten jedoch Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen. Deshalb brauche es für die Versicherten einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.

Mehr als jeder Dritte bricht DiGA-Einsatz vorzeitig ab
Unter den mehr als 1.700 für den Arztreport befragten Versicherten nutzten etwa 600 Personen den digitalen Helfer nicht über die vorge­sehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen, darunter 230 weniger als einen Monat. „Die Inhalte der digitalen Anwendungen müssen unbe­dingt einheitlich und verständlicher als bislang im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte darge­stellt werden“, forderte Straub. Davon würden sowohl die Leistungserbringenden als auch die Patientinnen und Patienten profitieren, und dies würde letztlich dazu beitragen, dass die Hürden beim Einsatz abgebaut werden und DiGA in der Versorgung ankommen. „Der Einsatz von DiGA steckt noch in den Kinderschuhen. Auf längere Sicht können sie aber ein wertvoller Bestandteil in der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden. Das Fundament hierfür ist mehr Transparenz“, sagte Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, Autor des Arztreports und Geschäftsführer des aQua-Instituts in Göttingen.

DiGA vor allem für Menschen im erwerbsfähigen Alter
Den Analysen der BARMER zufolge sind DiGA noch nicht in allen Bevölkerungsgruppen angekommen. Sie werden zum Beispiel vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter verordnet. „Geringe Verordnungsraten bei Jüngeren resultieren aus dem oftmals für DiGA-Anwendungen geforderten Mindestalter von 18 Jahren. Niedrige Verordnungsraten bei Menschen jenseits des 70. Lebensjahres deuten auf eine bislang geringere Affinität zu digitalen Anwendungen hin“, so Szecsenyi. DiGA stünden bislang zudem erst nur für wenige Erkrankungen zur Verfü­gung. Dazu zählten unter anderem Depression, Adipositas, Tinnitus und Krankheiten des Bewegungsapparats.

Digital affine Behandler verordnen mehr DiGA
Insgesamt zeichnet die BARMER-Umfrage unter Behandlerinnen und Behandlern ein positives Bild zu DiGA. 47 Prozent der Verordnerinnen und Verordner sind der Meinung, dass eine DiGA die Behandlung häufig oder sehr häufig sinnvoll unterstützt. Nicht zuletzt spielen offenbar auch eigene Erfahrungen und die digitale Affinität eine zentrale Rolle, inwieweit DiGA verordnet werden oder nicht. Demnach verschreiben die Behandelnden mehr als doppelt so häufig die digitalen Helfer, wenn sie selbst häufiger Gesundheits-Apps nutzen. „Junge Menschen finden tendenziell eher den Zugang zu DiGA, weil Apps bereits von früh auf zu ihrem Alltag gehören. Je mehr junge Behandelnde und eine neue Patientengeneration in den kommenden Jahren nachrücken, desto stärker dürfte auch die Zahl an DiGA-Verordnungen zunehmen“, so BARMER-Chef Straub. Dazu sei es aber wichtig, jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für den Einzug in die breite Versorgung zu setzen.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Barmer vom 27.02.2024