Ernährung
Meldungen zum Thema
Muttermilch to go
Kostenfreies Info-Blatt zum Umgang mit abgepumpter Milch
Wie können Stillende ihr Kind weiterhin mit Muttermilch versorgen, wenn sie wieder arbeiten gehen, ihr Kind in die Kita oder Tagespflege geht oder sie aus anderen Gründen länger von ihrem Kind getrennt sind? Abpumpen ist dann eine gute Möglichkeit. Aber wo und wie wird die abgepumpte Milch gelagert? Und was ist beim Füttern zu beachten?
Das kostenlose Info-Blatt „Muttermilch to go“ des Netzwerks Gesund ins Leben im Bundeszentrum für Ernährung gibt Stillenden kurz und bündig Antworten. Es informiert wissenschaftlich fundiert und leicht verständlich über Lagerung, Hygiene und Aufbereitung von Muttermilch. Das Medium richtet sich an alle, die mit Schwangeren und/oder Stillenden zu tun haben oder sie beschäftigen, das sind beispielsweise (Familien-)Hebammen, Frauenärztinnen und -ärzte, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte und Praxismitarbeitende.
Auf der Rückseite von „Muttermilch to go“ finden sich praktische Aufkleber, unter anderem zum Kennzeichnen von Muttermilch-Fläschchen in Kühlschrank oder der Gefriertruhe. In einer Vorab-Befragung gaben 88 Prozent der Stillenden und Fachkräfte an, dass ihnen das Medium „gut” oder „sehr gut” gefällt. Befragt wurden 84 Mütter von Kindern unter 12 Monaten und 81 Fachkräfte.
Weitere Informationen:
- Info-Medium „Muttermilch to go“ zum Download oder Bestellen: ble-medienservice.de/0717-1-umgang-mit-muttermilch.html
- Stellungnahme der Nationalen Stillkommission zum Umgang mit abgepumpter Muttermilch: mri.bund.de/de/aktuelles/meldungen/meldungen-einzelansicht/umgang-mit-abgepumpter-muttermilch/
- Meine Rechte rund ums Stillen: gesund-ins-leben.de/fuer-familien/alles-fuer-die-stillzeit/meine-rechte-rund-ums-stillen/
- Handlungsempfehlung: Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen vom Netzwerk Gesund ins Leben: ble-medienservice.de/3291-4-ernaehrung-und-bewegung-von-saeuglingen-und-stillenden-frauen.html
Zitiert nach einer Meldung des Bundeszentrums für Ernährung vom 22.05.2024