Früherkennung von Darmkrebs

Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist es, Darmkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen und somit leichter behandeln zu können. Darüber hinaus ermöglicht die Früherkennungsuntersuchung mit Hilfe der Darmspiegelung, Vorstufen von Darmkrebs während der Untersuchung direkt zu entfernen. Dadurch sinkt das Risiko an Darmkrebs zu erkranken.

Früherkennungsuntersuchungen für Darmkrebs richten sich an alle Personen ab 50 Jahre. Da Darmkrebs in den frühen und damit noch gut behandel­baren Stadien häufig keine Beschwerden verursacht, richten sich die Früherkennungsuntersuchungen insbesondere an Personen ohne Anzeichen für Darmkrebs. 

Wichtig zu wissen

Die gesetz­lichen Kranken­kassen laden ihre Versicherten alle fünf Jahre (mit 50, 55, 60 und 65 Jahren) zur Teilnahme am Darmkrebs-Screening ein und informieren darüber. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen:

Falls Sie Beschwerden haben, wird eine Darmspiegelung jederzeit von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Doch auch wenn Sie nicht an Früh­erkennungs­unter­suchungen teilnehmen und später bei Ihnen eine Krebs­erkrankung gefunden wird, trägt die Kranken­kasse die Behand­lungs­kosten.

Es gibt noch weitere Methoden zur Darmkrebsfrüherkennung. Die Kosten für diese Methoden werden allerdings in der Regel nicht von der gesetz­lichen Krankenversicherung übernommen. Es handelt sich dabei um sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig und können neben dem Nutzen auch Nachteile bringen. Daher sollten Sie den möglichen Nutzen und die möglichen Nachteile gegeneinander abwägen. Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, finden Sie nachfolgend Informationen zum Nutzen und zu Risiken von Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2024). Welche Früherkennungsuntersuchungen werden empfohlen? https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/medizinische-versorgung-und-leistungen-der-krankenversicherung/frueherkennung.html; letzter Zugriff: 20.02.2024.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (o.J.). Programm zur Früherkennung von Darmkrebs.
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/­frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/darmkrebs-screening/; letzter Zugriff: 20.02.2024.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2020). Krebsfrüherkennungsrichtlinie. zuletzt geändert am 18.06.2020 BAnz AT 27.08.2020 B3, in Kraft getreten am 28.08.2020.
https://www.g-ba.de/richtlinien/17/; letzter Zugriff: 20.02.2024.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2023). Darmkrebs Früherkennung für Frauen ab 50 Jahren. Informationen zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung.
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4774/2020-06-18_G-BA_Versicherteninformation_Darmkrebsfrueherkennung_Frauen_bf.pdf 
(PDF 291 KB, barrierearm/barrierefrei); letzter Zugriff: 20.02.2024.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (o.J.). Beurteilung der organisierten Früherkennungsprogramme auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs. 
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/­ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/programmbeurteilung/; letzter Zugriff: 20.02.2024.

 

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Letzte Aktualisierung: Februar 2024