Beim Erstantrag auf Schwerbehinderung ist für Krebspatientinnen und -patienten meist allein die Diagnose Krebs ausreichend, um einen Grad der Behinderung von 50 zu bekommen. Damit gilt für sie automatisch ein besonderer Kündigungsschutz, in der Regel für fünf Jahre. Und dann? Wie geht es weiter? Unter welchen Voraussetzungen der besondere Kündigungsschutz erhalten werden kann, erläutert der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums anlässlich des Weltkrebstages am 04.02.2021.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland 510.000 Menschen neu an Krebs – Tendenz steigend. Über vier Millionen Menschen leben mit der Krankheit. Und rund 40 Prozent aller Krebsfälle könnten durch eine gesunde Lebensweise vermieden werden. „Diese drei Zahlen machen deutlich: Krebs ist und bleibt ein zentrales Gesundheitsproblem unserer Gesellschaft. Sie zeigen aber auch ein enormes Potenzial: Mit einem gesundheitsbewussten Verhalten kann jeder sein individuelles Krebsrisiko senken“, so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Die gemeinnützige Organisation tut alles, um Krebspatienten zu helfen und die Volkskrankheit zu…