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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
am Deutschen Institut für Menschenrechte
Details
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Telefon: 030-25 93 59 - 0
Fax: 030-25 93 59 - 59
E-Mail: info(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Kurzbeschreibung
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich. Infolgedessen soll der Staat die Konvention einhalten und aktiv umsetzen. Es geht darum, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland voll zu verwirklichen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Zitiert nach der Webseite).
Auf der Webseite der Monitoring-Stelle sind aktuelle Stellungnahmen, Informationen zu Veranstaltungen und Pubikationen veröffentlicht. Die Monitoring-Stelle veröffentlicht ausgewählte Texte auch in Leichter Sprache.
Zudem bietet das Institut mit der Website Ich kenne meine Rechte ein Internet-Angebot komplett in Leichter Sprache und als leichtes Web. Die Website präsentiert die UN-Behindertenrechtskonvention als interaktives Lernangebot. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten.
Für alle, die sich für die Themen Inklusion, Behinderung und Menschenrechte interessieren, für allem aber für Multiplikatoren/innen in Bildungsbereich gibt es das Online Handbuch Inklusion als Menschenrecht.
(letzte Aktualisierung am: 15.05.2024)