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Gemeinsamer Bundesausschuss

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Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
Telefon: 030 / 27 58 38 0
Fax: 030 / 27 58 38 990
E-Mail: info(at)g-ba.de

Kurzbeschreibung

"Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens." (Zitat von der Webseite)

In einem umfangreichen Informationsarchiv werden Beschlüsse und Richtlinien des G-BA systematisch dokumentiert.

Umfangreiche Informationen zu zentralen Aufgabenbereichen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bietet der Bereich Themenschwerpunkte. Unter dem Themenschwerpunkt Arzneimittel werden zum Beispiel gesetzliche Regelungen, die Aufgaben des G-BA für den Bereich Arzneimittel und Informationen zum Beispiel zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln oder zur Kosten-Nutzen-Bewertung aufgeführt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zu den Inhalten seiner Richtlinien verschiedene Informations- und Dokumentationsmaterialien entwickelt. Unter anderem können auf der Webseite Merkblätter heruntergeladen werden, die sich an Versicherte und Patientinnen und Patienten richten.

Die Webseite bietet unter dem Menüpunkt "Oft nachgefragt" eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) zu ambulanten und stationären medizinischen Leistungen, sowie zum Beispiel zur Arzneimittel-Richtlinie.

(letzte Aktualisierung am: 24.02.2022)