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Zehn Jahre Unterstützung für Schwangere in Notlagen
Im Jahr 2014 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt und zum Hilfetelefon "Schwangere in Not" in Kraft getreten, das die Hilfsangebote für Schwangere bekannter macht und den Weg in das Beratungs- und Hilfesystem ebnet.
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) wird 10 Jahre alt. Es stellte 2014 einen Meilenstein für die Situation hilfesuchender Schwangerer dar. Seither erhalten Frauen, die sich in einer Notlage befinden oder ihre Schwangerschaft und Mutterschaft geheim halten wollen, Unterstützung durch das Angebot der vertraulichen Geburt.
Ergänzend hat der Bund das Hilfetelefon "Schwangere in Not" eingerichtet. Seit zehn Jahren bietet es unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr und in 19 Sprachen einen niederschwelligen Zugang zum Beratungssystem an.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Eine schwangere Frau in Not muss überall schnell und niedrigschwellig Hilfe und Unterstützung finden. Möchte oder muss sie die Schwangerschaft geheim halten, eröffnet das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt seit nunmehr zehn Jahren einen Weg aus der vermeintlichen Ausweglosigkeit. Das ist nur möglich durch starkes Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure: Die Beraterinnen des Hilfetelefons, Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstellen, Hebammen, Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Adoptionsvermittlungsstellen, Jugendämtern, Standesämtern und Familiengerichten. Bei Ihnen allen möchte ich mich herzlich bedanken. Nur durch Ihr Engagement ist es möglich, Schwangere in einer psychosozialen Notlage zu unterstützen und ihre Kinder zu schützen. Das Hilfetelefon 'Schwangere in Not' ist eine wichtige erste Anlaufstelle für einfach zugängliche, kompetente und vertrauliche Hilfe. Zum zehnjährigen Bestehen gratuliere ich ganz herzlich!"
Jubiläumsfilm lässt Beraterinnen zu Wort kommen
Anlässlich des Jubiläums hat das Bundesfamilienministerium eine Publikation und einen Film herausgegeben, in denen Beraterinnen von ihren Erfahrungen und ihrer Motivation berichten und ihre Arbeit gewürdigt wird.
Vertrauliche Geburt als rechtssichere Alternative
Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das Gesetz die Möglich-keit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität zugesichert. Bei einer vertraulichen Geburt begleiten die Beraterinnen die Frauen auch nach der Geburt, um sie bei der Lösung von Konflikten zu unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder sind geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen - ein Aspekt, der von großer Bedeutung für die eigene Identitätsfindung ist.
Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt. Die Gründe, sich für eine vertraulichen Geburt zu entscheiden, sind vielfältig. Seit Einführung der Regelung zur vertraulichen Geburt wurde diese bis April 2024 mehr als 1180 Mal in Anspruch genommen.
Hilfetelefon bietet erste Kontaktmöglichkeit
Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" wurde am 1. Mai 2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingerichtet. Es bietet rund um die Uhr anonyme und kostenfreie Hilfe und Unterstützung für Schwangere und ihr Umfeld in Konfliktsituationen. Ausgebildete Beraterinnen stehen jederzeit als Vertrauensperson zur psychosozialen Unterstützung zur Verfügung. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Chat oder E-Mail über die eigens eingerichtete Website hilfetelefon-schwangere.de.
Seit der Gründung des Hilfetelefons fanden 139.117 Kontakte statt. Davon wurden insgesamt 52.400 Beratungsgespräche geführt. Neben einer Erstberatung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt wird bei Bedarf an eine Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstelle vor Ort weitervermittelt. In diesem Rahmen kann auch eine vertrauliche Geburt in die Wege geleitet werden.
Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2024