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Aktuelle Meldungen

Was tun gegen Gewalt an Frauen?

Übergriffe gegen Frauen haben viele Formen: Stalking, Nötigung, Körperverletzung und im schlimmsten Fall Mord. Anlässlich des "Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen" zeigen wir, welche Möglichkeiten Betroffene haben und wie der Bund unterstützt.

Der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen erinnert jedes Jahr daran, dass Frauenrechte weltweit keine Selbstverständlichkeit sind und Frauen leider oft Gewalt ausgesetzt sind. Dabei ist klar: Frauenrechte sind Menschenrechte. Überall auf der Welt. Innerhalb der sogenannten Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen verhindert und bekämpft und Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten wird. 

Gewalt an Frauen hat viele Formen

Der gefährlichste Ort für Frauen und Mädchen ist leider ihr Zuhause: „Für viele Frauen und manche Männer kann das eigene Zuhause ein Ort des Schreckens sein. Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften.“ Das betonte Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht diese Woche, als sie zusammen mit BKA Präsident Holger Münch die jüngsten Zahlen zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland vorstellte. Betroffene sind hier zu einem ganz überwiegenden Teil - knapp 81 Prozent - Frauen. Die Zahlen dürften in Wahrheit sogar noch weit höher liegen, denn in der BKA-Auswertung sind nur die bei der Polizei gemeldeten Fälle enthalten.

Aber Frauen werden auch unabhängig von ihren Partnerschaften Opfer von Gewalt. Die Palette reicht von Stalking, Bedrohung, sexuellen Übergriffen, Körperverletzung, Vergewaltigung, Zwangsprostitution, Freiheitsberaubung bis hin zu Mord und Totschlag.

An wen können sich Betroffene wenden?

Gewalt in unserer Gesellschaft geht uns alle an. Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist daher die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich. Anlaufpunkte – übrigens auch für Personen aus dem Umfeld der Betroffenen – sind:

  • Polizei: Polizei und Justiz in Deutschland sind verpflichtet, Betroffene häuslicher Gewalt zu schützen. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei über die kostenlose Notrufnummer 110 erreichbar. In allen Bundesländern hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, eine gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen und ein Betretungsverbot zu verfügen. Das heißt, dass diese Person die Wohnung für mehrere Tage nicht betreten darf. Getreu dem Motto: "Wer schlägt, der geht". Betroffene können auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking beim Familiengericht zudem auch längerfristigen Schutz beantragen.
  • Hilfetelefone: Viele scheuen zunächst den Gang zur Polizei oder in eine Beratungsstelle. Hilfetelefone oder -chats sind ein niedrigschwelliger erster Schritt. Gemeinsam kann dann überlegt werden, wie weitere Hilfe aussehen könnte.
  • Beratungsstellen: Es gibt zahlreiche Beratungseinrichtungen vor Ort, die betroffene Frauen oder ihr Umfeld beraten. Beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland können Sie nach Angeboten in Ihrer Umgebung suchen.
  • Frauenhäuser: In Deutschland stehen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern mehr als 350 Frauenhäuser sowie mehr als 40 Schutz- oder Zufluchtswohnungen mit mehr als 6000 Plätzen zur Verfügung. Bei der Frauenhauskoordinierung kann nach einer Einrichtung in Ihrer Umgebung gesucht werden.        

Was tut die Bundesregierung? 

Für die Bundesregierung ist klar: Opfer von Gewalt brauchen Hilfe und Unterstützung. Die Bundesregierung hat daher eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen, die auf vier Säulen basiert:

  • Da gibt es zunächst das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Frauen, die von Gewalt betroffen sind, wird hier rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen kostenfrei Hilfe angeboten. Die Rufnummer lautet: 08000 116 016. Hilfe gibt es auch über die dazugehörige Internetseite www.hilfetelefon.de. Für Männer gibt es im Übrigen das Männerhilfetelefon.
  • Die zweite Säule bildet die Initiative "Stärker als Gewalt". Mit ihr soll mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit für häusliche Gewalt erreicht werden. Das Ziel ist, dass mehr Menschen genau hinschauen und sich auch einschalten, wenn Gewalt droht. Betroffene sollen ermutigt werden, sich Unterstützung zu holen. Zudem gilt es, Hilfsangebote besser bekannt zu machen. Die Internetseite der Initiative gibt einen Überblick über Stellen, die Hilfe bieten - auch bei Partnerschaftsgewalt gegen Männer, die aber deutlich seltener vorkommt.
  • Seit 2018 gibt es - drittens - den "Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen" von Bund, Ländern und Kommunen. Er hat das Ziel, durch enge Vernetzung Finanzhilfen und die Unterstützung vor Ort besser abzustimmen. Denn es gibt Lücken und große regionale Unterschiede im Hilfesystem.
  • Die letzte Säule bildet das Förderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Damit investiert der Bund in den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern in Deutschland. Hierfür stehen bis Ende 2023 120 Millionen Euro bereit - zur Unterstützung von Ländern und Kommunen.    

Lage in der Pandemie

Die Corona-Lockdowns im Jahr 2020 ergaben keinen eindeutigen Anstieg der Fälle. Ein Grund hierfür kann die Situation im Lockdown sein, die es Betroffenen schwerer machte, Anzeige zu erstatten und für Außenstehende schwieriger, Gewalttaten im Umfeld zu bemerken. Das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt könnte sich daher sogar vergrößert haben, ohne sich bislang in polizeilich registrierten Fällen niederzuschlagen.

Ein Hinweis dafür könnte die Auswertung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sein. Diese zeigt, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns erheblich zugenommen hat. 2020 wurden mehr als 51.000 Beratungen dokumentiert, rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, Anfang der Woche erläuterte.

Der Tatsache, dass durch Corona verstärkt auf digitale Hilfsangebote gesetzt werden muss, trägt der Bund bereits Rechnung. Er stellt mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung, die für eine bessere technische Ausstattung in den Beratungsstellen und Frauenhäusern sorgen sollen.

Internationaler Aspekt

Aber die Bekämpfung und Vorbeugung von Gewalt an Mädchen und Frauen beschränkt sich nicht auf die Situation in Deutschland. Sie ist ein zentrales Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Praktiken wie Kinderheirat, Früh- und Zwangsverheiratung oder die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen zu bekämpfen ist dabei das Ziel.

Das Bundesentwicklungsministerium unterstützt mit zahlreichen Projekten Partnerländer dabei, Mädchen und Frauen besseren vor Gewalt zu schützen. Das BMZ hat dazu einen Fünf-Punkte-Plan entwickelt.

 

Zitiert nach einer Meldung der Bundesregierung vom 25.11.2021