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Aktuelle Meldungen

Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien abrufbar

Kassenärztliche Vereinigungen können beim Gemeinsamen Bundesausschuss ab sofort die neue Versicher­ten­infor­mation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien für ihre Mitglieder über das Bestellsystem des G-BA ordern. Gynäkologische Praxen wiederum erhalten die Broschüren – wie andere Druckerzeugnisse auch – auf dem üblichen Weg über ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Der G-BA stellt die Versicherteninformationen bereits jetzt zur Verfügung, da der Bluttest in begründeten Einzel­fällen voraussichtlich ab diesem Sommer eine neue GKV-Leistung ist. Derzeit wird im Bewertungs­aus­schuss der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Vergütungsziffer verhandelt.

Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen nicht­inva­siven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 durch­führen wollen. Die vom G-BA zur Verfügung gestellte Versicherten­information unterstützt künftig als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklä­rung die Beratung der schwangeren Frauen. Die Broschüre beschreibt unter anderem,

  • welche Aussagen mit dem Bluttest möglich sind und welche nicht,
  • wie zuverlässig die Testergebnisse sind und
  • dass ein auffälliges Ergebnis weiter abgeklärt werden muss.

Ansichtsexemplar der Versicherteninformation

Zitiert nach einer Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 02.05.2022