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Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf legt zweiten Bericht vor

Empfehlungen für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat heute den zweiten Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entgegengenommen. Die Mitglieder haben in fünf Kapiteln dargelegt, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser gelingen kann. Kern des Berichts sind zukunftsweisende Empfehlungen zur Ausgestaltung einer praxistauglichen Familienpflegezeit und zur Einführung eines neuen Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige. Darüber hinaus enthält der Bericht wichtige Ausführungen speziell zu Pflegenden in kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch zu der besonderen Situation von Angehörigen, die pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene versorgen. Die Ministerin dankte den 21 Mitgliedern des Beirats für die engagierte und ehrenamtliche Arbeit. 

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Pflegende Beschäftigte leisten Enormes: Sie stehen vor der täglichen Herausforderung, Pflege und Beruf in Einklang bringen zu müssen. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine große gesellschaftspolitische Aufgabe und ein zentraler Baustein zur Eindämmung der Pflegekrise. Sie gehört deshalb zu meinen vorrangigen Vorhaben als Seniorenministerin. Auch mit Blick auf die Bekämpfung des branchenübergreifenden Fachkräftemangels gilt für mich: Ich will den pflegenden Angehörigen und Nahestehenden Wege ebnen, damit sie weiter berufstätig sein können. Dies beugt auch Altersarmut vor. Deshalb arbeitet mein Haus aktuell an einer grundlegenden Reform zur Sicherstellung einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar. Wir wollen über nahe Angehörige hinaus alle Nahestehenden einbeziehen, da dies unserer gelebten sozialen Realität entspricht. Ich setze mich dafür ein, dass pflegebedingte Einkommenseinbußen, jedenfalls teilweise, ausgeglichen werden – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern für unsere Reform wichtige Ansätze. Wir bleiben mit den Expertinnen und Experten des Beirats in engem Austausch.“ 

Der zweite Bericht spiegelt die Vereinbarung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Vorbereitung einer grundsätzlichen Reform der Familienpflegezeit. Ziele der Reform sind, den Verbleib in Beschäftigungsverhältnissen zu fördern, Einkommensverluste zu verringern, eine geschlechtergerechte Aufteilung der Pflegeverantwortung zu begünstigen und dabei die berechtigten Interessen der Arbeitgeber im Blick zu behalten. 

Hintergrund:

Ende des Jahres 2021 waren in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamts fast 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. 84 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt, mehrheitlich durch Angehörige und Nahestehende. Von den 5,3 Millionen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden waren drei Millionen erwerbstätig. Der Großteil der informellen Pflege wird weiterhin von Frauen geschultert.

Der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Gremium mit allgemeinen und spezifischen Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Beirat besteht aus 21 Vertreterinnen oder Vertretern unter anderem aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden sowie Politik und Wissenschaft. Die Mitglieder werden vom Bundesfamilienministerium berufen.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des BMFSFJ vom 13.07.2023.