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Überlebensaussichten bei fortgeschrittenem Gebärmutterkörperkrebs verbessern

Patientinnen mit lokal fortgeschrittenem, wiedergekehrtem oder metastasiertem Gebärmutterkörperkrebs (Endometriumkarzinom) profitieren von einer Kombinationstherapie mit einem Tyrosinkinasehemmer und einem Immuncheckpoint-PD1-Blocker. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wird dadurch günstig beeinflusst. Aber auch die Überlebenschancen steigen durch diese Behandlung signifikant, wie dem Bericht zur finalen Analyse der Phase III-Studie 309/KEYNOTE-775 in der Fachzeitschrift Journal of Clinical Oncology zu entnehmen ist.

Für die Studie waren 827 Patientinnen gewonnen worden, die entweder mit einer Kombination aus Tyrosinkinasehemmer und PD1-Blocker oder einer Standardchemotherapie behandelt wurden. Die Kombinationstherapie aus Tyrosinkinasehemmer und PD1-Blocker führte zu signifikanten Überlebensvorteilen: So war die Hälfte der Patientinnen aus dieser Gruppe nach 18 Monaten noch am Leben, in der Chemotherapiegruppe war dies nur zwölf Monate der Fall, der Unterschied im Gesamtüberleben war signifikant. Auch das Überleben, ohne dass die Krankheit weiter voranschritt, wurde signifikant verlängert. Und die Rate eines objektiven Ansprechens auf die Behandlung war unter der Kombination aus Tyrosinkinasehemmer und PD1-Blocker doppelt so hoch wie unter Chemotherapie, ebenso die Rate eines kompletten Ansprechens. Das Ansprechen hielt nach der Therapie mit Tyrosinkinasehemmer und PD1-Blocker länger an als nach Chemotherapie. Die Ergebnisse bestätigten sich, wenn verschiedene Subgruppen von Patientinnen mit unterschiedlichen Tumormerkmalen untersucht wurden.

Die auftretenden Nebenwirkungen bewegten sich im bekannten Rahmen, unerwartete Komplikationen traten nicht auf. Damit habe sich die Kombination aus Tyrosinkinasehemmer und PD1-Blocker als eine gute Option für die Therapie von bereits vorbehandelten Patientinnen mit fortgeschrittenem Gebärmutterkörperkrebs erwiesen, so das Fazit der Studienautoren. 

Zitiert nach einer Meldung des Onko Internetportals vom 18.04.2023