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Aktuelle Meldungen

Thüringer Gleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar:

"Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung, die wir auch in Thüringen im Blick haben müssen"

„Genitalverstümmelung, also die Beschneidung und Verstümmelung der äußeren weiblichen Sexualorgane, ist eine Menschenrechtsverletzung, die wir auch in Thüringen im Blick haben müssen“, mahnt Gabi Ohler, Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann im Freistaat Thüringen. Es handele sich hierbei keineswegs um einen Brauch anderer Kulturen, der akzeptiert werden müsse.„Genitalverstümmelung ist ein Akt barbarischer Gewalt und eine unter Strafe gestellte Körperverletzung. Sie dient der Kontrolle der weiblichen Sexualität durch patriarchalische Strukturen – und wird sehr oft leider auch durch Frauen exekutiert.“

Nach Schätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben 25 Prozent der – oft noch sehr kleinen – Mädchen und Frauen an den Eingriffen, die zum Teil unter unvorstellbar unhygienischen Bedingungen durchgeführt werden. Diejenigen, die den Eingriff überleben, kämpfen meist ihr ganzes Leben mit gesundheitlichen und psychischen Schäden. Auch in Deutschland lebende Frauen – meist aus Eritrea, Somalia, Indonesien, Ägypten und dem Irak – sind hiervon betroffen oder bedroht, im Inland oder bei Auslandsaufenthalten.

All jene, die beschneiden oder beschneiden lassen, machen sich strafbar. Die Mädchen und Frauen selbst sind Opfer, die Hilfe bekommen können und keine Strafe zu fürchten haben. „In Deutschland werden die Kosten der Behandlungen durch Krankenkassen oder das Asylbewerberleistungsgesetz übernommen. Für die Behandlung werden Hebammen, Gynäkologen und Gynäkologinnen ausgebildet,“ klärt Ohler auf. „Ich fordere all jene auf, die Kenntnis von einem solchen Eingriff erlangen, den Betroffenen Hilfe anzubieten und diejenigen anzuzeigen, die die Genitalverstümmelung durchgeführt haben. Noch wichtiger ist es natürlich, weitere Straftaten zu verhindern.“

Unterstützung erhalten Betroffene von Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016.

Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Hintergrund:

Die Zahl der von weiblicher Genitalverstümmelung (kurz FGM) betroffenen Frauen in Deutschland wird nach einer durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, 2020) beauftragten Erhebung auf derzeit rund 67.000 geschätzt. Im Vergleich zu den im Februar 2017 vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Zahlen ist das ein Anstieg von rund 40 Prozent. Die geschätzte Zahl der bedrohten Mädchen unter 18 Jahren differiert zwischen 2.785 und 14.752.

Die Bedrohung durch Genitalverstümmelung ist als geschlechtsspezifische Verfolgung, die der Betroffenen auch durch nichtstaatliche Akteure drohen kann, im Asylverfahrensgesetz als Fluchtgrund anerkannt.

Wegen der Schwere der Rechtsverletzung wurde im September 2013 mit Paragraf 226a Strafgesetzbuch ein Spezialstraftatbestand geschaffen, der die Straftat der Verstümmelung weiblicher Genitalien zum Verbrechen heraufstuft. Dies gilt auch, wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder die Täterin Deutscher oder Deutsche ist, oder das Mädchen oder die Frau, an der die weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird, Deutsche ist oder sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt hat. Wer einer anderen Person im In- oder Ausland hilft, eine weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen, macht sich ebenfalls strafbar.

Im Passgesetz ist darüber hinaus eine Regelung enthalten, welche den Entzug des Passes vorsieht, wenn eine Person eine weibliche Genitalverstümmelung im Ausland plant.

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung ist beim Bundesfamilienministerium einzusehen und wird in Kürze auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten eingestellt.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/179278/5f99211073d955cc2202b1fb50f8de91/schutzbrief-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung-deutsch-data.pdf

Zitiert nach einer Medieninformation des Thüringer Minsiteriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 05.02.2022