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So können Unternehmen ihre Beschäftigten bei Hitze in Innenräumen schützen

Der Sommer ist da und mit ihm extreme Temperaturen. Von vielen heiß ersehnt dauert der Sommerurlaub wenige Wochen, der Sommer selbst jedoch mehrere Monate. Was also können Unternehmen jetzt tun, um das Arbeiten für ihre Beschäftigten bei sommerlicher Hitze sicher und gesund zu machen? Die Berufs­genossen­schaft für Gesundheitsdienst und Wohl­fahrts­pflege (BGW) hat Tipps für Hitzeschutz an Arbeitsplätzen in Innenräumen zusammengestellt.

Nach der Hitzewelle ist vor der Hitzewelle
Vieles, was zum Schutz der Beschäftigten vor hohen Temperaturen getan werden kann, braucht einen längeren Vorlauf. Die Vorbereitung auf sommerliche Hitze­wellen beginnt lange bevor die Temperaturen steigen. Denn die beste Wirkung lässt sich mit langfristig geplanten Vorhaben erzielen, zum Beispiel schon beim Bau. Daher hat das Thema ganzjährig Saison. Das heißt auch: Wer für diesen Sommer zu spät dran ist, sollte jetzt für die nächsten Sommer planen und Maßnahmen vorbe­reiten. Umfangreiche Tipps für Arbeitsplätze in Innenräumen gibt die BGW in ihrem Lernportal unter www.bgw-lernportal.de/hitzeschutz.

Gesundheitliche Folgen nicht unterschätzen
Bei großer Hitze drohen unmittelbare physische Folgen wie Dehydrierung und Hitzeerkrankungen. Darüber hinaus können hohe Temperaturen müde machen und die Konzentration stören. Viele Menschen sind außerdem reizbarer und schneller gestresst. So sinkt die Leistungsfähigkeit und die Unfallgefahr steigt.

Für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, ist Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Dafür erstellen sie eine Gefährdungsbeurteilung, in der auch Maßnahmen für sommerliche Temperaturen festzulegen sind. Bereits bei Lufttemperaturen ab 26 Grad sollten diese zur Anwendung kommen, bei über 30 Grad ist die Unternehmensleitung dazu verpflichtet. Unternehmen sollten sich deshalb vorbereiten. Ein Frühwarnsystem für Hitzeperioden, zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst, gibt ihnen eine Vorlauffrist. Sind vorab alle Zuständigkeiten und Informationswege geklärt, lassen sich Akutmaßnahmen schnell in Kraft setzen. Zum Beispiel:

  • Ventilatoren aufstellen
  • morgendliches Lüften in die Abläufe integrieren
  • körperlich anstrengende Tätigkeiten in relativ kühlere Tageszeiten verlagern
  • Wärme produzierende Geräte nur bei Bedarf beziehungsweise nachts betreiben
  • Für Kurzpausen und Getränke sorgen
  • Kleidungsvorschriften lockern

Hitzeschutzpläne erstellen
In vielen Bereichen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist es kaum möglich, das Arbeitsvolumen bei Hitze zu reduzieren. Bisweilen steigt es sogar. Für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es seit Mai 2024 Bundesempfehlungen für betriebliche Hitzeschutzpläne, welche jedoch vor allem die Patienten in den Fokus nehmen. Die BGW begrüßt diese Empfehlungen. Verantwortliche in der Pflege sollten dabei aber immer auch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, da sie allen zugutekommen: Nur wenn das Pflegepersonal gut geschützt ist, können die zu Pflegenden auch bei sommerlicher Wärme optimal versorgt werden. Mehr zum Hitzeschutz in der Pflege gibt es auf www.bgw-online.de/hitze-pflege.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Berufs­genossen­schaft für Gesundheitsdienst und Wohl­fahrts­pflege (BGW) vom 08.07.2024