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Schmerzmittel in der Selbstmedikation nicht immer unkompliziert
Rezeptfreie Schmerzmittel helfen zuverlässig – wenn man sie richtig einnimmt. „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Fragen Sie Ihren Apotheker, was Sie beachten sollten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Rezeptfrei in Apotheken verfügbar sind Schmerzmittel mit den Inhaltsstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen und Paracetamol. Die Einzel- und Tageshöchstdosen sind je nach Wirkstoff unterschiedlich.
Benkert: „Kopfschmerzmittel sind nicht so harmlos, wie es in der Werbung immer wieder dargestellt wird.“ Schmerzmittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht häufiger als zehnmal im Monat und nicht länger als drei Tage hintereinander eingenommen werden. Bei übermäßiger oder langfristiger Einnahme können sie Dauerkopfschmerz, Leber- oder Nierenschädigungen verursachen.
Die häufige oder tägliche Einnahme kann bei Kopfschmerzpatienten schon nach vier Wochen, häufig aber erst nach Jahren zum arzneimittelinduzierten Dauerkopfschmerz führen. Insbesondere Präparate, die mehr als einen Wirkstoff beinhalten, stehen immer wieder in der Diskussion, eher zu einem Fehlgebrauch zu führen. Wichtiger als die Zusammensetzung der Präparate ist aber die Häufigkeit ihrer Einnahme und ihre Dosierung.
Um die Blutgerinnung zu hemmen, nehmen viele Menschen ASS in geringen Dosierungen täglich vorbeugend ein. Wer gegen Schmerzen sporadisch zusätzlich Ibuprofen einnimmt, der sollte auf einen zeitlichen Abstand achten: ASS entweder eine halbe Stunde vor oder acht Stunden nach dem Ibuprofen einnehmen. Bei einer gleichzeitigen Einnahme kann Ibuprofen die Wirkung von ASS hemmen. „Der Trick mit dem Zeitabstand funktioniert aber nicht, wenn man ein ASS-Präparat einnimmt, das sich erst nach der Magenpassage auflöst. Deshalb sollten sich Patienten, die kleine Mengen ASS in der Dauertherapie brauchen, unbedingt in der Apotheke beraten lassen“, sagt Benkert.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. vom 23.07.2020
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