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S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patientinnen aktualisiert

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patient*innen“ aktualisiert. Dabei wurden insgesamt sechs Kapitel überarbeitet und vier Themen neu aufgenommen. Mit der Leitlinie erhält das medizinische Fachpersonal evidenzbasierte Empfehlungen zum Einsatz komplementärer Verfahren in der Onkologie. Die Überarbeitung erfolgte unter Federführung der Fachgesellschaften Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (DKG), vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Prävention und Integrative Onkologie (PRIO), Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) und Deutsche Gesellschaft für Radio­onkologie e.V. (DEGRO).

Um den eigenen Körper während einer Krebstherapie zu unterstützen, greift die Hälfte aller Betroffenen auf eine ergänzende Behandlung zurück. Aufgrund der Dynamik im Bereich der komplementären und alternativen Krebsmedizin und auch wegen der hohen Akzeptanz bei Krebsbetroffenen hat das Leitlinienprogramm Onkologie die im Jahr 2021 erstmals veröffentlichte S3-Leitlinie überarbeitet.

Wesentliche Neuerungen der Leitlinie
Folgende Kapitel sind neu in die Leitlinie aufgenommen worden: „Methadon“, „Zeolithe (Vulkangestein)“, „Cannabinoide“ sowie die Heilpflanze „Artemisia Annua (Beifuß)“. Der Bereich „Homöopathie“ und fünf Kapitel zu Substanzen in der biologischen Therapie wurden nach einer Aktualisierungsrecherche überarbeitet. „Die wissenschaftlich basierte Datenlage zu komplementärer Krebsmedizin ist noch immer begrenzt. Wir haben deshalb Themen mit beson­derem Forschungsbedarf identifiziert und als neues Kapitel in die überarbeitete Leitlinie aufgenommen. Mir persönlich liegt außerdem eine adäquate Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzt*innen zu den in der Leitlinie adressierten Themen am Herzen“, sagt Leitlinienkoordinatorin Prof. Dr. med. Jutta Hübner, Professorin für Integrative Onkologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Vorsitzende in der Arbeitsgemeinschaft Prävention und integrative Medizin in der Onkologie der DKG.

Orientierung an neuen Erkenntnissen zu Methoden, Verfahren und Substanzen
Ziel der S3-Leitlinie Komplementärmedizin ist es, Ärzt*innen und weiterem in der Behandlung von Tumorpatient*innen einbezogenem Fachpersonal sowie den Patient*innen selbst evidenzbasierte Empfehlungen für anstehende Therapieentscheidungen zu geben. Die aktualisierte Handlungsempfehlung betrifft Patient*innen während und nach der akuten Therapie sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich. „Mit dieser Leitlinie sollen Krebs­patient*in­nen in Zukunft an jedem Tumorzentrum und Behandlungsort zu Fragen zur komplementären und alternativen Medizin durch die sie betreuen­den Ärzt*innen und andere Berufsgruppen fundierte Antworten erhalten und nicht mehr mit der Suche nach seriöser Information allein gelassen werden. Auf diesem Weg soll die Qualität der Versorgung verbessert und die Situation der Patient*innen gestärkt werden“, so Hübner.

An der Prüfung und Weiterentwicklung der ausführlichen Handlungsempfehlung arbeiteten Mitglieder aus insgesamt 44 beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen mit. Gefördert wurde die Leitlinie von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie. Die neue S3-Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar: https://www.leitlinienprogrammonkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin.

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Weitere Informationen unter: www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/  

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) vom 13.06.2024