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S2k-Leitlinie zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bei Frauen mit Querschnittlähmung aktualisiert

Die erste allgemein zugängliche übergreifende wissenschaftliche Darstellung für den Themenkomplex Kinderwunsch und Schwangerschaft für gebärfähige Frauen mit Querschnittlähmung (QSL) wurde jetzt aktualisiert. Als neuen Service enthält sie auch einen Anhang mit einer Hilfsmittelliste und Kontaktstellen.

Fachvertretende der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie e.V. (DMGP) haben die Leitlinie Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bei Frauen mit Querschnittlähmung (QSL) aus dem Jahr 2018 jetzt aktualisiert. Damit sollen allgemeine interdisziplinäre Standards und praxisorientierte Hilfen zur Betreuung und Beratung von Frauen mit Kinderwunsch und Schwangerschaft bei QSL etabliert werden. Den Autoren zufolge leben in Deutschland ca. 140.000 Menschen mit QSL, davon sind etwa 25 % Frauen.

„Oftmals bestehen noch größere Unsicherheiten bei der Erfassung des Umfangs der paraplegiologisch zu berücksichtigenden Aspekte und damit bei der Leistungserbringung. Mit Hilfe dieser Leitlinie soll die interdisziplinäre Betreuung von querschnittgelähmten Frauen mit Kinderwunsch und Schwangerschaft auf ein höheres Versorgungslevel gebracht werden.“ (Dr. med. Ines Kurze, Leitlinienkoordination, Chefärztin, Querschnittgelähmten-Zentrum, Klinik für Paraplegiologie und Neuro-Urologie Bad Berka)

Schwangere mit QSL erfordern spezifisches interdisziplinäres Fachwissen
Vorgeburtliche Krankenhausaufenthalte aufgrund von Komplikationen wie verstärkten Spastiken oder Harnwegsinfekten kommen bei schwangeren Frauen mit QSL etwa fünfmal häufiger vor, als bei Frauen ohne QSL (73% vs. 14%). Die Autoren der Leitlinie heben hervor, dass ein effektives Behandlungsmanagement spezifisches Fachwissen in den Bereichen Geburtshilfe und Gynäkologie, Paraplegiologie sowie Neuro-Urologie erfordere. Optimal sei daher die enge Anbindung an ein Querschnittgelähmten-Zentrum, in dem ein interdisziplinäres und interprofessionelles Team die Frauen oft auch schon vor Eintritt der Schwangerschaft betreut. Mit Eintritt der Schwangerschaft könne frühzeitig die Kommunikation mit Fachvertretenden aus der Gynäkologie und Geburtshilfe aufgenommen werden. QSL-Patientinnen aktiv in die Behandlungsentscheidungen einzubeziehen, sei entscheidend. Denn ihr Maß an Gesundheitskompetenz sei oft sehr hoch. Mit Blick auf den Geburtsmodus stellt eine QSL per se keine Indikation für einen Kaiserschnitt dar, betont die Autorengruppe. Die Wünsche, Chancen und Risiken der Gebärenden sollten in einem individuellen Geburtsplanungsgespräch in der entsprechenden Klinik besprochen werden.

Grundlage für das Leitlinienupdate bilden die vorhandene Studienlage, zwei Dissertationen sowie die Einschätzung von betroffenen Müttern mit QSL. Letztere konnten wertvolle Ergänzungen in die Arbeit einbringen. Praktische Tipps zu Hilfsmitteln und Kontaktstellen sind im Anhang der Leitlinie aufgeführt.

Zahlreiche Kapitel wurden aktualisiert bzw. ergänzt, darunter (Auswahl):

  • Epidemiologie
  • Medizinische Versorgung und häufige Komplikationen bei schwangeren Frauen
  • Harnwegsinfekte/oberer und unterer Harntrakt
  • Darm
  • Thrombose
  • Atmung
  • Spina bifida und Neuralrohrdefekte
  • Antibiotika
  • Anticholinergika / Antimuskarinika
  • Harndiversion

Die Leitlinie richtet sich an Mitarbeitende in der stationären Geburtshilfe sowie aus dem ambulanten und aus dem teilstationären Versorgungssektor. Zudem ist sie informativ für Schwangere und Gebärende mit QSL. An der Erstellung der insgesamt 70 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung waren acht Autorinnen und Autoren aus verschiedenen Fachgesellschaften beteiligt.

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

Die vollständige Leitlinienfassung finden Sie hier.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. vom 27.08.2024