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S2k-Leitlinie zu Prävention und Therapie der Frühgeburt überarbeitet

Für schwangere Frauen mit einem Risiko für eine Frühgeburt oder drohender Frühgeburt wurde die S2k-Leitlinie zu diesem Thema umfangreich nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert. Von einer Frühgeburt spricht man, wenn das Kind vor Vollendung von 37 Schwanger­schafts­wochen gebo­ren wird. In Deutschland liegt die Frühgeburtenrate bei etwa 8 % und ist damit im inter­nationalen Ver­gleich über­durch­schnittlich hoch. Obwohl Frühgeburten nur einen kleinen Teil aller Geburten aus­machen, tragen sie wesentlich zur perinatalen Morbidität und Mortalität bei und sind somit stetig Gegen­stand medizinscher Forschung.

Leitlinie auf aktuellen Stand des medizinischen Wissens gebracht
Aufgrund der hohen klinischen Relevanz dieses Krankheitsbildes hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissen­schaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) die bestehende Leitlinie aus dem Jahr 2020 nun umfangreich aktualisiert und auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht. Ein besonderes Augen­merk wurde auf die Einarbeitung von Studien gelegt, die unmittelbaren Einfluss auf den klinischen Alltag haben. Formuliert wurden die Handlungsempfehlungen unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. „Ziel der vorliegenden Leitlinie ist es, die Betreuung von Patientinnen mit drohender Frühgeburt im ambu­­lanten sowie stationären Bereich zu optimieren. Umso wichtiger ist es, die Empfehlungen auf neueste wissen­schaftliche Erkenntnisse zu stützen.“ Prof. Anton Scharl (Oberaudorf), Präsident der DGGG e.V.

Mehrlingsschwangere haben ein signifikant erhöhtes Frühgeburtsrisiko
Neben möglichen Ursachen einer Frühgeburt – wie das vorzeitige Einsetzen der Wehentätigkeit – werden in der Leitlinie potenzielle Risiko­faktoren für eine Frühgeburt identifiziert. Dazu können ungünstige sozio­ökonomische Faktoren genauso wie gesundheitliche Einschränkungen in der Schwangerschaft, Paradon­titis oder eine SARS-CoV-2-Infektion zählen. Spätestens zu Beginn der Schwangerschaftsvorsorge sollten diese erfasst und die Untersuchungsintervalle dem individuellen Risiko angepasst werden, um mögliche Präventionsmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. In den folgenden Kapiteln werden Maßnahmen der Primär-, Sekundär- oder Tertiärprävention detailliert dargestellt. So können gewisse medikamentöse Behandlungen sowie individuelle Vorsorgemaßnahmen – etwa der Verzicht auf Nikotin oder bestimmte Impfungen – das Risiko für eine Frühgeburt senken. Hingegen kann schwere körperliche Belastung und eine unveränderte Körperhaltung für mehr als sechs Stunden das Risiko für eine Frühgeburt begünstigen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf das optimale Timing der fetalen Lungenreifeinduktion mit Kortiko­steroiden gelegt, da es erste Hinweise gibt, dass Kinder, die nach Applikation dieser Medikamente reif geboren werden, möglicherweise im späteren Leben vermehrt mentale Störungen entwickeln können. Der Entbindungsmodus im Falle einer Frühgeburt sollte – der Leitlinie zufolge – in Abhängigkeit von der Kinds­lage sowie einer individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung entschieden werden.

Ein signifikant erhöhtes Risiko geht mit Mehrlingsschwangerschaften einher, deren Behandlung die AutorInnen ein eigenes Kapitel gewidmet haben. Ausdrücklich hervorgehoben wird auch die inter­diszipli­näre Zusammenarbeit von NeantologInnen/PädiaterInnen und PerinatalmedizinerInnen, um eine optimale Versorgung der Patientinnen zu gewährleisten. „Die Leitlinie soll behandelnden MedizinerInnen ein Instru­ment an die Hand geben, um der perinatalen Morbidität und Mortalität durch Frühgeburten entgegen­zu­wirken und eine Senkung der Frühgeburtenrate zu erreichen.“ Prof. Dr. Richard Berger (Neuwied), DGGG-Leitlinienkoordinator.

An der Erstellung der insgesamt 259 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung waren 29 AutorInnen aus 22 Fachgesellschaften in der DACH-Region beteiligt. Finanziell unterstützt wurde dieses Leitlinien­projekt vom DGGG-Leitlinienprogramm. Hier finden Sie die vollständige Leitlinie.

Leitlinien sind Handlungs­empfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungs­befreiende Wirkung.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 07.10.2022