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Rezeptfreie Schlafmittel nicht zu lange einnehmen
Gegen Schlafstörungen können rezeptfreie Schlafmittel helfen – sie sollten aber nur eingenommen werden, wenn nichtmedikamentöse Maßnahmen nicht ausreichen. „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Synthetische Schlafmittel sollten ohne Unterbrechung nicht länger als zwei Wochen eingenommen werden“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wer älter als 65 Jahre ist und synthetische Schlafmittel aus der Gruppe der Antihistaminika einnimmt, riskiert schwerwiegende Nebenwirkungen.“ Beobachtet wurden zum Beispiel Sehstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder Stürze.
Um bei chronischen Schlafstörungen die Notwendigkeit einer fortgesetzten Anwendung zu überprüfen, sollte nach zweiwöchiger täglicher Einnahme die Dosis schrittweise reduziert oder abgesetzt werden. Benkert: „Plötzliches Absetzen kann zu Schlafstörungen führen, was einen Teufelskreis auslösen könnte.“ Die Wirkung der beiden synthetischen Wirkstoffe Diphenhydramin und Doxylamin hält etwa acht Stunden lang an. Zu spät am Abend eingenommen, können sie am nächsten Morgen zu einem „Hang-over“ mit Müdigkeit und eingeschränkter Reaktionsfähigkeit führen.
Benkert: „Wer an Schlafstörungen leidet, sollte sich von seiner Apothekerin oder seinem Apotheker vor Ort beraten lassen, damit eventuelle Ursachen identifiziert werden können.“ Länger als zwei Wochen sollten allenfalls pflanzliche Schlafmittel eingenommen werden. Sie enthalten zum Beispiel Baldrianwurzel, Hopfenzapfen, Melissenblätter, Lavendelblüten oder andere Heilpflanzen, einzeln oder in Kombinationen. Die Wirkung pflanzlicher Beruhigungsmittel setzt in der Regel erst nach einigen Tagen oder Wochen ein. Sie können eine Alternative zu synthetischen Wirkstoffen darstellen; eine Gewöhnung ist derzeit nicht bekannt. „Wirksamer als selbstgekochte Tees sind behördlich zugelassene Extrakte, die hochdosiert zum Beispiel als Tinkturen, Tabletten oder Kapseln eingenommen werden“, sagt Benkert. In Apotheken erhalten Patienten auch individuelle Tipps zur Schlafhygiene.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. vom 04.03.2021
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