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Nicht invasive Pränataltests: Verständliche Informationen für die selbstbestimmte Entscheidung

Zweiteilige Versicherteninformation des IQWiG unterstützt Schwangere bei der Entscheidung, welche vorgeburtlichen Untersuchungen sie in Anspruch nehmen wollen

Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA), dass ein nicht invasiver Prä­natal­test (NIPT) in begründeten Einzel­fällen und nach ärzt­licher Bera­tung von den gesetzlichen Kranken­kassen bezahlt werden soll. Der Blut­­test kommt infrage, wenn eine schwangere Frau den Verdacht abklä­ren lassen möchte, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat. Bislang übernehmen die Kranken­kassen hierfür nur die Kosten einer invasiven Untersuchung (Frucht­wasser­unter­suchung oder Biopsie der Plazenta), die aber mit dem Risiko einer Fehlgeburt verbunden ist. Beim NIPT ist nur bei einem positiven Ergebnis eine invasi­ve Untersuchung zur Bestätigung des Verdachts notwendig.

Damit der NIPT wirklich nur in begründeten Fällen eingesetzt wird und seine Grenzen realistisch einge­schätzt werden, beauftragte der G-BA das IQWiG mit der Entwicklung einer Versicherten­infor­mation, die zukünftig verpflichtend eingesetzt werden soll. Den Entwurf dieser Versicherteninformation hat das IQWiG nun vorgelegt. Stellungnahmen dazu können bis zum 03.04.2020 eingereicht werden.

Zweiteilige Information zur Unterstützung der ärztlichen Beratung
Die Versicherteninformation will Frauen dabei unterstützen, eine eigenständige, informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie überhaupt eine vorgeburtliche genetische Untersuchung durchführen lassen will. Keine Frau darf dazu gedrängt werden. Interessiert sich eine Schwangere für pränataldiagnostische Untersuchungen, so ist die betreuende Ärztin / der betreuende Arzt verpflichtet, die Frau umfassend über die Möglichkeiten zu beraten. Dabei hat die ärztliche Aufklärung und Beratung über die Bedeutung und die Tragweite der Untersuchung (und deren mögliche Befunde) ergebnisoffen und in verständlicher Form zu erfolgen. Insbesondere ist dabei auch das Recht der Schwangeren auf Nichtwissen zu betonen.

Die Versicherteninformation des IQWiG will die Ärztin / den Arzt bei der Aufklärung und Beratung der Schwan­geren unterstützen. Sie besteht aus zwei Elementen: Ein Faltblatt, das jeder Schwangeren ausge­händigt werden soll, gibt einen allgemeinen Überblick über häufig angebotene pränataldiagnos­tische Untersuchungen. Eine getrennte Broschüre informiert ausführlicher über den nicht invasiven Bluttest. Da der NIPT nur in bestimmten Situationen sinnvoll ist, kann diese getrennte Broschüre gezielt eingesetzt werden.

Wie entscheiden?
„Bluttest auf Trisomien – ja oder nein?“ lautet der Titel der IQWiG-Broschüre zum NIPT. Darin wird zunächst ausführlich erläutert, was Trisomien sind, wie häufig sie vorkommen und was ein Kind mit einer Trisomie für das Familienleben bedeuten kann. Anschließend erläutern die Autorinnen und Autoren, was genau ein nicht invasiver Pränataltest ist, wie die Testergebnisse zu interpretieren sind und wie zuver­lässig der NIPT ist.

„Auch der NIPT macht manchmal Fehler“, sagt Klaus Koch, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesund­heits­infor­mation: „Damit der Test nicht zu falschen Erwartungen führt, ist es wichtig, gut zu vermitteln, wann ein Test sinnvoll sein kann und wann nicht.“

Zum Vorbericht (inkl. Faltblatt und Broschüre im Anhang)

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vom 06.03.2020