1. Sprung zur Servicenavigation
  2. Sprung zur Hauptnavigation
  3. Sprung zur Suche
  4. Sprung zum Inhalt
  5. Sprung zum Footer

Aktuelle Meldungen

Ministerin Paus: „Ich stehe zur vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention

Europarat veröffentlicht Bericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland.

Heute legt der Europarat den sogenannten GREVIO-Bericht vor. Er evaluiert, in wieweit Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt hat und wo noch Handlungs­bedarf besteht. In Istanbul entstand 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Evaluierung wurde von einem Experten­gremium (engl. Abkür­zung: GREVIO) im Auftrag des Europarats verfasst. Die GREVIO-Expertinnen loben Deutschland für zahlreiche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, die das Ziel haben, den Schutz von Frauen vor Gewalt effektiv voran­zubringen.

Zugleich betonen sie allerdings, dass trotz der Fortschritte weiter Handlungsbedarf besteht. Sie fordern die zuständigen staatlichen Ebenen in Deutschland auf, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und das Bera­tungs­angebot für von Gewalt betroffene Frauen weiter auszubauen. Dabei soll auf eine ausge­glichene geogra­phische Verteilung geachtet werden. Außerdem sollen die Bedürfnisse besonders verletz­licher Grup­pen, wie Frauen mit Behinderungen, geflüchtete Frauen oder queere Menschen, berück­sichtigt wer­den. Jede Frau und ihre Kinder müsse einen gesicherten Zugang zum Hilfesystem haben.

Weiter mahnt der GREVIO-Bericht an, dass Deutschland die Verpflichtung noch nicht ausreichend umsetzt, koordinierte politische Maßnahmen gegen Gewalt zu beschließen. Deutschland brauche daher eine Koordi­nierungs­stelle auf Bundesebene und die Entwicklung einer langfristigen Gesamt­strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Auch solle es künftig verpflichtende Trainings für alle Berufs­gruppen geben, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen. Zudem solle das Umgangs­recht mit Rücksicht auf die Interessen von Gewaltopfern reformiert werden.

Dazu erklärt Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich stehe zur vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir haben sie im Koalitionsvertrag vereinbart, und sie ist für mich als Frauenministerin und Feministin eine wichtige Richtschnur. Wir werden daher das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern. Wir haben vereinbart, auf Bundesebene einen Rechtsrahmen für die verläss­liche Finan­zierung von Frauenhäusern zu schaffen. Wir wollen in der Bundesregierung eine Koordinierungs­stelle einrichten, die eine ressortübergreifende Strategie zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen erarbeitet. Außerdem wird mein Ministerium noch in diesem Jahr eine unabhängige Beobachtungs­stelle schaffen. Dort werden Daten und Erkenntnisse zur Gewalt gegen Frauen zusammen­geführt. Ich danke dem Europarat für die gründliche Analyse des Umsetzungs­stands in Deutschland. Sie zeigt uns, wo wir noch besser werden müssen.“

Hintergrund: Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt. Sie ist als völker­rechtlicher Vertrag rechtlich bindend für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Konvention sieht die Überwachung der staatlichen Umsetzung durch eine unabhängige Expertengruppe „GREVIO“ vor. GREVIO hat das erste Monitoringverfahren für Deutschland im Februar 2020 eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Bundesregierung im September 2020 einen Staatenbericht zur Umsetzung der Istan­bul-Konvention in Deutschland beim Europarat eingereicht. Im September 2021 folgte ein Länderbesuch von GREVIO-Expertinnen, und nun hat GREVIO den angehängten Bericht basierend auf den Informationen aus dem Staatenbericht, Berichten aus der Zivilgesellschaft und dem Länderbesuch vorgelegt.

Den Staatenbericht finden Sie hier

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.10.2022