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Medikamente brauchen Hitzeschutz

Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, brauchen Medikamente besonderen Schutz. „Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken von der Apotheke nach Hause tragen. Aber man darf sie nicht auf Dauer zu warm aufbewahren“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Deshalb sollte man seine Medikamente zuhause nicht auf dem sonnigen Fensterbrett lagern, sondern lieber in einem Schrank.

Die meisten Arzneimittel sollten zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Benkert: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transport von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Der Apotheker empfiehlt, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen.

Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Andere Veränderungen kann man auch sehen. Sind zum Beispiel Zäpfchen einmal geschmolzen, können sich die Wirkstoffe in der Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht sie auch nach dem Abkühlen unbrauchbar. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile trennen sich.

Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden. Vorsicht aber bei kühlpflichtigen Medikamenten, denn sie dürfen unterwegs nicht einfrieren. Sie sollten in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlakku zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.

Zum Faktenblatt Kühllagerung von Arzneimitteln

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. vom 24.06.2020