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Aktuelle Meldungen

Mädchen auf Auslandsreisen vor einer Genitalverstümmelung schützen

Um Mädchen auf Reisen in ihre Herkunftsländer vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen, stellt das Bundesfamilienministerium einen Schutzbrief in verschiedenen Sprachen bereit.

Die Sommerferien haben begonnen und damit beginnt auch die Reisezeit. Um Mädchen vor einer Genitalverstümmelung im Ausland zu schützen und Familien davon abzuhalten, diese während ihrer Reisen in die Herkunftsländer vorzunehmen, stellt das Bundesfamilienministerium den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (englisch: female genital mutilation, kurz: FGM) bereit. Der Schutzbrief kann den Familien und ihren Töchtern helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegenzustellen, die weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums kann er in deutscher, englischer, französischer, portugiesischer und arabischer Sprache heruntergeladen und als Druckfassung bestellt werden.

Sehr zeitnah werden auch die Übersetzungen und Druckfassungen in den  Sprachen Amarisch. Dari, Farsi, Indonesisch, Kurmandschi, Mandinka, Somali, Sorani, Wahili Tigrinya und Urdu vorliegen.

Schutzbrief informiert über rechtliche Folgen
Der FGM-Schutzbrief ist im Passformat gehalten und informiert über die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung - auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird - sowie über den drohenden Verlust des Aufenthaltstitels. Er ist von den Leitungen von fünf Bundesministerien unterzeichnet. Der Schutzbrief wurde im Februar vom Bundesfamilienministerium vorgestellt. Die Inhalte sind eng mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, Ländern und Nicht-Regierungsorganisationen abgestimmt worden.

Weibliche Genitalverstümmelung
Die weibliche Genitalverstümmelung wird in vielen Ländern an Mädchen vorgenommen. Weltweit sind mehr als 200 Millionen Frauen davon betroffen. Allein in Deutschland leben an die 67.000 Frauen, die solch eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und verstößt gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit. Dabei werden die äußeren weiblichen Genitalien der Mädchen teilweise oder vollständig entfernt oder andere Verletzungen der weiblichen Geschlechtsorgane vorgenommen, ohne dass dafür medizinische Gründe vorliegen. Meistens erfolgt die Verstümmelung ohne Betäubung mit Rasierklingen oder Messern. Betroffene Frauen leiden ihr Leben lang unter Schmerzen und gesundheitlichen Problemen.

Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2021