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Länderübergreifende Zusammenarbeit: Thüringen und das Saarland initiieren Fachaustausch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Am 9. November haben sich die Landeskoordinierungsstellen der Bundesländer zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Thüringer Sozialministerium zu einem ersten Fachaustausch getroffen. Thüringen und das Saarland hatten dazu gemeinsam alle Koordinierungsstellen nach Erfurt eingeladen.
Bei dem Treffen im Thüringer Sozialministerium berieten die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstellen über eine vernetzte Umsetzung der Anliegen der Istanbul-Konvention in den jeweiligen Bundesländern. Hierbei wurde insbesondere über Themen wie interdisziplinäre Zusammenarbeit, digitalisierte Gewalt, Gestaltung von Aktionsplänen und die Einbeziehung aller gesellschaftlich und politisch relevanten Akteure gesprochen. 11 von 16 Bundesländern haben bereits Koordinierungsstellen nach Artikel 10 des Übereinkommens eingerichtet.
Hierzu die Leiterin der Koordinierungsstelle und stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Dr. Helga Herzfeld: „Jede vierte Frau wird im Laufe ihres Lebens Opfer von häuslicher Gewalt. Trotz der großen Betroffenheit, werden die Themen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der Gesellschaft noch immer stark tabuisiert. Für uns geht dabei nicht nur darum, Schutzräume für Opfer zu schaffen, sondern darum Gewalt zu verhindern, zu ächten und zu verfolgen. Hierfür benötigen wir flächendeckende Weiterbildungsangebote für Fachleute und breitgefächerte Hilfsangebote.“
In Thüringen erarbeitet die Landeskoordinierungsstelle gegenwärtig einen Landesaktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt in einem breiten Beteiligungsprozess.
Hintergrund
Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag und schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen. Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat die Thüringer Landesregierung gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention eine Koordinierungsstelle im Büro der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet.
Die Koordinierungsstelle in Thüringen informiert zu Hintergründen und Hilfsangeboten unter: www.gleichstellungsbeauftragte-thueringen.de/gewaltschutz
Zitiert nach einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 10.11.2023