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Istanbul-Konvention: Ministerin Giffey startet Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen

Bundesfrauenministerin Giffey hat den Startschuss zum Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen und zur Bekämpfung des Menschenhandels gegeben. Das BMFSFJ fördert dazu seit Januar 2020 mit rund 500.000 Euro ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Ziel ist es, bis Ende des Jahres ein konkretes Konzept für die neue Monitoringstelle fertig zu stellen. Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention („Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) sowie der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Im Kampf gegen Gewalt an Frauen ist die 2018 in Deutsch­land in Kraft getretene Istanbul-Konvention ein Meilenstein. Deutschland ist der Konvention bei­getreten und hat sich damit dazu bekannt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Der Aufbau der Moni­toring­stelle ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Konvention. Mithilfe der Monitoringstelle können wir Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und gegen Menschenhandel künftig noch effektiver steuern und neue Strategien entwickeln, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Als Frauenministerin arbeite ich mit aller Kraft daran, dass von Gewalt betroffene Frauen und auch Männer Hilfe erhalten und dass die Prävention gestärkt wird: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an - gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Am 1. Februar 2020 jährt sich für Deutschland zum zweiten Mal das Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention. Deutschland hat sich mit der Konvention dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu geben und Gewalt zu verhindern.

Die Bundesregierung setzt mit der geplanten unabhängigen Monitoringstelle nicht nur die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch gezielter um, sondern greift zugleich auch die Empfehlungen des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel auf. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wird daher auch ausarbeiten, wie die Monitoringstelle zur effektiveren Bekämpfung aller Formen des Menschen­handels beitragen kann.

Das DIMR hat die Aufgabe, die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu beobachten und zu befördern. Das Institut ist bereits seit 2009 bzw. 2015 mit dem unabhängigen Moni­toring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention beauf­tragt und hat dafür entsprechende Monitoringstellen eingerichtet.

Das DIMR ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sowie dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG).

Weitere Maßnahmen des BMFSFJ gegen Gewalt an Frauen
Im November 2019 hat Bundesfamilienministerin Giffey die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ gestartet, in der sich Organisationen zusammengeschlossen haben, die im Bereich Hilfe und Unter­stützung aktiv sind. Die Initiative wendet sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld. Die Internetseite der Initiative bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten: https://staerker-als-gewalt.de/.

Die Initiative ist eingebettet in das Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitions­vertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungs­stellen und Frauenhäusern bereitstellen. Die entsprechenden Fördergrundlagen und das Förderverfahren werden in den kommenden Wochen auf der Internetseite des BMFSFJ veröffentlicht.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Sprachen
Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2020