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HPV-Impfung verhindert Krebs, Krebsvorstufen und Schwangerschaftskomplikationen

Humane Papillomviren sind nicht nur die Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs, sie können bei Frauen und Männern auch weitere Krebserkrankungen verursachen. Ein Impfschutz senkt das Risiko für HPV-bedingte Krebsarten erheblich. Dadurch werden aber auch die zahlenmäßig wesentlich häufiger vorkommenden Krebsvorstufen verhindert, die bei Frauen schon im fruchtbaren Lebensalter im Genitalbereich auftreten, psychisch enorm belasten können und das Austragen eines Kindes gefährden. Von diesen Risiken sollten Eltern wissen und ihre Töchter und Söhne rechtzeitig impfen lassen, um Infektionen zu verhindern, die Frauen und Männer betreffen. Auf die Risiken macht auch der Welt-HPV-Tag am 04. März 2022 aufmerksam.

Krebsvorstufen und Krebs durch HP-Viren lassen sich wirksam verhindern

Humane Papillomviren (HPV) sind Viren, die Zellen der Haut und Schleimhäute befallen und anhaltende Infektionen verursachen können. In einigen Fällen können sich daraus Krebsvorstufen bis hin zu Krebs an Gebärmutterhals, Vulva, Vagina, Anus, in der Mundhöhle sowie am Penis entwickeln. Eine Infektion mit HP-Viren erfolgt bei Sexualkontakten. Zur Vorbeugung dieser Krebserkrankungen wird die HPV-Impfung empfohlen. „Die HPV-Impfung bietet die größtmögliche Schutzwirkung, wenn sie vor Aufnahme der ersten sexuellen Aktivität wahrgenommen wird. Daher wird die Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen“, betont Dr. Cornelia Hösemann, vom Vorstand des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. (BVF), die auch Expertin der Arbeitsgemeinschaft „Impfen“ im Verband ist. „Weil nicht jeder Geschlechtsverkehr zwangsläufig mit einer HPV-Übertragung einhergeht, ist die Immunisierung auch nach dem ersten Geschlechtsverkehr sinnvoll.“ Einige HPV-Typen können auch Feigwarzen (Condylomata acuminata) verursachen, gegen welche bestimmte Impfstoff-Kombinationen ebenfalls gerichtet sind.
Viele Eingriffe bei Frauen im gebärfähigen Alter wegen HPV notwendig

Durch den HPV-Impfschutz können neben Krebserkrankungen vor allem auch die zahlenmäßig wesentlich häufiger vorkommenden Krebsvorstufen verhindert werden. Diese Zellveränderungen machen jährlich bei Frauen etwa 56.000 Operationen am Gebärmutterhals notwendig. „Aus behandelnder frauenärztlicher Sicht stellen diese Krebsvorstufen eine tägliche Herausforderung dar. Wir müssen teilweise junge Frauen damit konfrontieren, dass sie ein stark erhöhtes Krebsrisiko haben oder, dass sie sich operieren lassen müssen, um die Zellveränderungen nachhaltig zu entfernen“, berichtet Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF. „Für die betroffenen Frauen sind das erhebliche psychische Belastungen, sie sich über Monate bis Jahre hinziehen können.“ Der Großteil dieser Operationen erfolgt im gebärfähigen Alter. Bei diesen so genannten Konisationen werden durch ein kegelförmiges Ausschneiden des Gebärmutterhalses bösartige Zellveränderungen entfernt. Diese Eingriffe können insbesondere das Risiko für Frühgeburten erhöhen.
Nach einer Konisation am Gebärmutterhals, haben Patientinnen ein erhöhtes Risiko eine Reinfektion zu erleiden - z.B. durch einen Partner oder eine Partnerin, die weiterhin Träger einer Infektion mit Humanen Papillomviren sein können. „Eine HPV-Impfung ist auch nach einer Konisation möglich, denn sie trägt dazu bei, das Wiedererkrankungsrisiko dieser Frauen deutlich zu senken. Der Impfschutz wird daher von Frauenärzten empfohlen – wobei die Impfung hier leider nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird“, ergänzt Dr. Doubek.

HPV-Impfung kann Generationen vor HPV-bedingten Erkrankungen bewahren

Das HP-Virus ist sowohl bei Männern als auch bei Frauen weit verbreitet – sie können sich gegenseitig mit den Viren anstecken. Die Wahrscheinlichkeit einer HPV-Infektion steigt bereits mit den ersten sexuellen Kontakten deutlich. Deswegen muss die Impfung als Partnerschaftsimpfung verstanden werden, die die Geimpften selbst, aber auch deren Sexualpartnerin oder Sexualpartner schützt. „Ein möglichst breiter Impfschutz gegen HP-Viren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Kindesalter beginnt und die Entschlossenheit der Eltern voraussetzt, ihre Jungen und Mädchen gleichermaßen impfen zu lassen“, ergänzt Dr. Hösemann. „Eltern können sich in gynäkologischen oder kinderärztlichen Praxen beraten lassen, beim Hausarzt oder der Hausärztin.“ Auch im Gesundheitsamt gibt es Informationen und Beratung. Würden künftig Durchimpfungsraten von 90 Prozent aller Mädchen und Jungs erreicht, gäbe es in etwa 30

Jahren praktisch keine HPV-assoziierten Erkrankungen mehr!

Für die Prävention von HPV-bedingten Erkrankungen ist es besonders wichtig, dass – trotz der Corona-Pandemie – alle nötigen Impftermine und Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Spätestens bis zum 18. Lebensjahr (d.h. bis zu dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden – bis dahin werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Impfschutz kann bei Frauen und Männern auch über dieses Alter hinaus noch sinnvoll sein, daher ist grundsätzlich eine individuelle Beratung empfohlen. Fragen zur Kostenübernahme der Impfung nach dem 18. Geburtstag beantworten die Krankenkassen.

Am 04. März 2022 ist der Welt-HPV-Tag. Er macht auf die Risiken aufmerksam, die von Humanen Papillomviren (HPV) ausgehen. Neben der WHO versuchen an diesem Tag auch viele andere Einrichtungen auf die Aufklärung rund um HPV, die Erkrankungen, die Übertragungswege sowie die Präventionsmöglichkeiten hinzuweisen, u.a. die Initiative „ENTSCHIEDEN. Gegen Krebs.“: https://www.entschiedengegenkrebs.de

Weitere Informationen auch bei https://www.frauenaerzte-im-netz.de/frauengesundheit/impfschutz-impfungen/impfung-gegen-hpv/

Quellen:
RKI-Ratgeber Humane Papillomviren: www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_HPV.html

Kang WD et al. Is vaccination with quadrivalent HPV vaccine after loop electrosurgical excision procedure effective in preventing recurrence in patients with high-grade cervical intraepithelial neoplasia (CIN2-3)? Gynecol Oncol 2013 (http://dx.doi.org/10.1016/j.ygyno.2013.04.050)

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte vom 25.02.2022