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Hausapotheke einmal pro Jahr überprüfen

Die Hausapotheke sollte einmal pro Jahr überprüft werden. „Dabei geht es in erster Linie darum, abge­laufene, unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel auszusortieren und gleichzeitig zu überprüfen, ob für Notfälle die richtigen Arzneimittel griffbereit sind“, sagt Apotheker Dr. Hannes Müller vom Geschäfts­führenden Vorstand der Bundesapothekerkammer.

Auf jeder Arzneimittelpackung ist ein Verfalldatum aufgedruckt. Ist dieses überschritten, sollte das Medi­kament nicht mehr verwendet werden. Zu lange gelagerte Arzneimittel können unbrauchbar werden, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. Müller: „Das Verfalldatum ist nicht verhandelbar. Es ist im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln mehr als eine Empfehlung. Bei zu lange gelagerten Arznei­mitteln ist in aller Regel äußerlich nicht erkennbar, ob sie noch wirksam, sicher und unbedenklich sind. Deshalb rate ich eindringlich davon ab, Arzneimittel nach dem Ablauf des Verfalldatums noch anzuwenden.“

Nicht mehr benötigte Arzneimittel können in der Regel mit dem Hausmüll entsorgt werden. In den meisten Kommunen wird der Restmüll verbrannt und die Altarzneimittel werden damit sicher vernichtet. Müller rät davon ab, Arzneimittelreste über die Toilette zu entsorgen, da dies das Abwasser unnötig belastet. Auch flüssige Arzneimittel wie zum Beispiel Hustensäfte sollten in den Restmüll.

In die Hausapotheke gehören individuell benötigte Medikamente und Präparate gegen akute Erkrankungen wie zum Beispiel Durchfall. Die Bundesapothekerkammer hat eine Checkliste veröffentlicht, die an die indivi­duellen Bedürfnisse angepasst werden kann. „Was genau in die Hausapotheke gehört, hängt auch von den individuellen Lebensumständen ab. Familien mit kleinen Kindern brauchen eine andere Hausapotheke als sportliche Singles. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten“, rät Müller.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. vom 06.05.2021