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Fortgeschrittenes Zervixkarzinom: Pembrolizumab verlängert Leben

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen ergibt sich gegenüber Chemotherapie mit Cisplatin oder Carboplatin, jeweils plus Paclitaxel mit oder ohne Bevacizumab. Dies sind die wichtigsten Erstlinientherapien bei fortgeschrittenem Zervixkarzinom.

Pembrolizumab ist seit kurzem in Kombination mit einer Chemotherapie zur Behandlung von Frauen mit persistierendem, rezidivierendem oder metastasierendem Zervix­karzinom mit PD-L1-exprimierenden Tumoren zugelassen. Dabei ist die Chemo­therapie mit oder ohne Bevacizumab möglich. Im Rahmen einer frühen Nutzen­bewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits­wesen (IQWiG) nun untersucht, ob Pembrolizumab Patientinnen in dieser Kombination gegenüber anderen Behandlungen einen Zusatznutzen bietet.

Demnach gibt es für Pembrolizumab einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen, wenn es als Erstlinientherapie bei Patientinnen eingesetzt wird, die noch nicht mit einer Chemo­therapie behandelt wurden. Der Zusatznutzen zeigt sich bei Patientinnen, für die bisher eine Chemo­therapie mit Cisplatin oder Carboplatin – jeweils plus Paclitaxel mit oder ohne Bevacizumab – die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt.

Erste Frühe Nutzenbewertung zur Indikation Gebärmutterhalskrebs
In Deutschland erkrankten im Jahr 2019 laut Robert Koch Institut etwa 4575 Frauen an einem Zervixkarzinom. Etwa 1.600 Frauen sterben jährlich an dieser Erkrankung. Pembrolizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der bei vielen Krebs­erkrankungen eingesetzt wird. Er ist seit diesem Jahr auch für die Behandlung von Frauen mit einem rezidivierenden oder meta­stasierenden Zervix­karzinom mit PD-L1-exprimierenden Tumoren zugelassen – in Kombination mit einer Chemo­therapie mit oder ohne Bevacizumab.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQWiG nun mit einer Dossierbewertung von Pembrolizumab für diese Indikation beauftragt und eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe als zweckmäßige Vergleichs­therapie festgelegt. Dabei unterscheidet der G-BA zwei Einsatz­möglichkeiten:

  • zur Erstlinientherapie und
  • nach einer Erstlinien-Chemotherapie, wenn eine weitere medikamentöse Behandlung der Krebserkrankung in Frage kommt

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen bei Erstlinientherapie
Der Hersteller hat in seinem Dossier zu Pembrolizumab bei fortgeschrittenem Zervixkarzinom Daten aus der Studie KEYNOTE 826 eingereicht – einer noch laufenden, randomisierten Doppel­blindstudie. Die in der Studie untersuchten Vergleichs­therapien umfassen die wichtigsten Behandlungen, die bei einem fort­geschrittenen Zervix­karzinom infrage kommen, das bisher nicht mit einer systemischen Chemo­therapie behandelt wurde – es sei denn, die Chemo­therapie wurde als Strahlen­sensibilisator angewendet.

Diese Behandlungen sind

Cisplatin plus Paclitaxel mit oder ohne Bevacizumab und
Carboplatin plus Paclitaxel mit oder ohne Bevacizumab.
Aus den Daten lässt sich für Frauen, für die eine dieser Kombinationen eine geeignete Erst­linien­therapie darstellt, beim Gesamt­überleben ein Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen ableiten.

Bei anderen Endpunkten zeigen sich sowohl positive als auch negative Effekte: Während sich der allgemeine Gesundheits­zustand bei Frauen unter 65 durch Pembrolizumab etwas verbesserte, verschlechterte er sich bei älteren Frauen geringfügig. Schwere unerwünschte Neben­wirkungen wie immun­vermittelte unerwünschte Wirkungen (darunter insbesondere Erkrankungen der Haut) traten bei Pembrolizumab häufiger auf als in der Vergleichsgruppe.

Zudem brachen mehr Frauen die Therapie aufgrund schwerer unerwünschter Wirkungen ab. Insgesamt stellt dies den erheblichen Zusatznutzen der Therapie aber nicht in Frage.

Keine Daten für andere Patientengruppen
Für Patientinnen, für die gemäß ärztlicher Maßgabe bei der Erstlinientherapie andere Behandlungsoptionen geeignet wären, liegen keine Daten vor. Auch ob Pembrolizumab nach einer Erst­linien-Chemo­therapie bei der weiteren medikamentösen Behandlung eines fortgeschrittenen Zervix­karzinoms von Vorteil ist, bleibt eine offene Frage.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossier­bewertung führt der G-BA ein Stellung­nahme­verfahren durch und fasst einen ab­schließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatz­nutzens.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des IQWIG vom 02.11.2022