Aktuelle Meldungen
Einfrieren von Eizellen und Spermien bei Krebs
Krebspatientinnen und -patienten können durch die Krebstherapie mitunter ihre Fruchtbarkeit verlieren. Damit sie dennoch später einmal Kinder bekommen können, bezahlt die Krankenkasse künftig Maßnahmen zum Einfrieren und Lagern von Ei- und Samenzellen.
Krebspatientinnen und Krebspatienten haben die Möglichkeit, vor der Krebsbehandlung Samen- oder Eizellen einfrieren zu lassen. So können Paare später auch dann noch Kinder bekommen, wenn die Therapie ihre Fruchtbarkeit beeinträchtigt.
Die Kosten für die Entnahme, das Einfrieren und das Lagern, die sogenannte Kryokonservierung, übernehmen künftig die Krankenkassen für gesetzlich Versicherte. Das hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt. Nun ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Umfang der Kostenübernahme in Kraft getreten.
Folgende Maßnahmen bezahlt künftig die Krankenkasse:
- Beratung durch einen Spezialisten für Fruchtbarkeitsmedizin
- Bei Frauen: Laboruntersuchungen auf Infektionen (innerhalb von drei Monaten vor der Zellentnahme), hormonelle Stimulationsbehandlung, Bestimmung der Hormonspiegel, Ultraschalluntersuchungen, Eizellentnahme
- Bei Männern: Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung der Samenzellen bei Männern und Jungen ab der Pubertät und falls erforderlich die Entnahme von Hodengewebe zur Gewinnung von Spermien
- Kryokonservierung inklusive Lagerung der Ei- und Samenzellen
Bis die Kostenübernahme in der Praxis ankommt, dauert es allerdings noch. Zuvor muss die Abrechung zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten geregelt sein. Der G-BA geht davon aus, dass Versicherte die Leistungen voraussichtlich ab Sommer 2021 in Anspruch nehmen können.
Wer hat Anspruch? Die Kostenübernahme steht Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren und Männern bis 50 Jahren zu. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht, was auch Kinder und Jugendliche in die Regelung miteinbezieht.
Übergangsregelung: Die Krankenkassen müssen die Kosten der medizinischen Maßnahmen nicht rückwirkend übernehmen. Für Patientinnen und Patienten, die bereits mit der Kryokonservierung begonnen haben, kommen die Kassen ab der Einführung der Kassenleistung jedoch für die weiteren Kosten auf. Vorausgesetzt, es besteht Anspruch darauf.
Kostenübernahme für die Befruchtung
Die späteren Kosten für das Herbeiführen einer Schwangerschaft mit Hilfe der eingefrorenen Ei- oder Samenzellen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zu 50 Prozent. Der Gesetzgeber setzt jedoch voraus, dass eine entsprechende medizinische Notwendigkeit und eine Erfolgsaussicht bestehen. Auch muss das betroffenen Paar verheiratet sein.
Außerdem gelten Altersgrenzen: So muss die Krankenkasse eine künstliche Befruchtung erst ab einem Alter von 25 Jahren erstatten, und nur bis zum 40. Lebensjahr bei Frauen beziehungsweise dem 50. Lebensjahr bei Männern. Auch sind nur drei Versuche vorgesehen. Betroffene, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen.
Wer ist von Unfruchtbarkeit durch Krebs betroffen?
Manche Krebsbehandlungen gefährden die Fruchtbarkeit von Männern und/oder Frauen. Das kann zur Folge haben, dass Betroffene nach der Behandlung auf natürlichem Weg keine Kinder mehr bekommen können.
Längst nicht alle Krebspatientinnen und Krebspatienten müssen aber befürchten, dass sich die Therapie auf ihre Fruchtbarkeit auswirkt. Die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können zum Beispiel:
- die Entfernung der Hoden bei Männern oder der Eierstöcke bei Frauen
- eine Bestrahlung (zum Beispiel Hodenbestrahlung bei Männern oder Beckenbestrahlung bei Frauen)
- Medikamente (zum Beispiel eine Chemo- oder Hormontherapie)
Wie hoch das individuelle Risiko der Unfruchtbarkeit ist, können die behandelnden Ärzte am ehesten überblicken. Sie klären Betroffene auf und überweisen sie bei Bedarf zur Beratung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin für Fruchtbarkeitsmedizin.
Zum Weiterlesen
Pressemitteilung des G-BA zum Inkrafttreten der Richtlinie
Weitere Informationen des Krebsinformationsdienstes
Mögliche Auslöser für Unfruchtbarkeit
Kinderwunsch verwirklichen: Vorbeugung und Behandlung
Zitiert nach einer Meldung des Krebsinformationsdienstes vom 23.02.2021