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COVID-19: Keine Angst vor Krankenhausbehandlungen oder Klinikgeburten

Je länger die SARS-CoV-2-Pandemie anhält, desto mehr Sorgen machen sich werdende Eltern um das Ansteckungsrisiko während und nach der Geburt. Aber auch die Angst vor einer Beeinträchtigung des Geburts­erlebnisses durch die derzeitigen Hygiene­vorschriften nimmt zu. Über das Wochenende wurden die Bedenken durch die erschütternde Nachricht noch verstärkt, nach der eine Wöchnerin in Groß­britan­nien an COVID-19 verstorben ist.

Deswegen überlegen jetzt manche Schwangere aus Angst vor einer Coronavirus-Infektion den Aufenthalt in einer Klinik ganz zu vermeiden und die Geburt trotz Beschwerden oder einer Erkrankung entgegen dem Rat ihrer/s betreuenden Frauenärztin bzw. -arztes zu Hause durchzustehen, obwohl die dafür geltenden Risikokriterien nicht erfüllt sind oder möglicherweise gar keine Hebamme für eine Hausgeburt zur Verfü­gung steht.

Die Frauenärzt/innen, die deutschen Geburtskliniken und Perinatalzentren  haben sich mit Hilfe der Spezialist/innen aus Hygiene und Virologie, den nationalen und internationalen Wissenschaftler/innen sowie den Entscheidungsträger/innen in der Gesundheitsversorgung und Politik optimal auf die beste­hen­de Situation vorbereitet. Es findet ein täglicher, wenn nötig sogar stündlicher Informations­aus­tausch statt, wie in dieser sehr speziellen Lage die Sicherheit der werdenden Mütter weiter gewährleistet wird. Gerade die als lästig empfundenen Vorschiften stellen sicher, dass in der Klinik keine Infektion statt­findet.

Schwangere und Neugeborene stellen nach derzeitigem Kenntnisstand ein Niedrigrisikokollektiv dar. Wenn sie betroffen sind, zeigen sie in der Regel nur milde Symptome. Dies gilt überhaupt für junge Menschen. Ein niedriges Risiko heißt natürlich nicht, dass ein schwerer Verlauf vollständig auszuschließen ist. An COVID-19 sind in sehr seltenen Fällen auch Jugendliche verstorben. Dass jetzt eine Wöchnerin verstarb, widerspricht aber nicht der mittlerweile gut begründeten Einschätzung, dass das Risiko für Schwangere und ihre Kinder gering ist. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass die an COVID-19 verstorbene Frau sich nicht im Krankenhaus infizierte, sondern bereits mit einem schweren Krankheitsbild in die Klinik kam.

Die Sorge vor einer erhöhten Infektionsgefahr im Krankenhaus ist unbegründet, egal ob in diesem Patient/innen mit einer COVID-Erkrankung behandelt werden oder nicht. Daher können die Geburten für Eltern ohne Infektion auch weiterhin mit dem gewünschten Geburtserlebnis stattfinden.

Eine nötige Klinikbehandlung abzulehnen birgt ein relevantes Risiko, dass ein schwerer Gesund­heits­scha­den durch zu späte Therapie bei Mutter und Kind eintreten kann. Bei einer vorgeburtlichen Diagnose­stel­lung, die eine Hausgeburt als nicht geeignet erscheinen lässt oder die ohne Hebammenbetreuung statt­finden müsste, kommen völlig unnötige Geburtsrisiken unabhängig von Corona zum Tragen, die sich keine Mutter für ihr Kind oder sich selbst wünscht. Dazu gehören zum Beispiel unvorhersehbare Komplikationen wie Geburtsstillstand, Blutungen, Gefährdung des Kindes durch Sauerstoffmangel (u. a.), die wiederum schwere Gesundheitsschäden beim Neugeborenen wie Hirnschäden, Armlähmungen, Lungenprobleme oder Knochenbrüche nach sich ziehen können.

Bei einem gesunden Kind nach einer unauffälligen Geburt und einer gesunden Wöchnerin ist allerdings nichts gegen eine ambulante Geburt oder eine frühzeitige Entlassung nach der Entbindung einzuwenden, sofern die adäquate Nachbetreuung und Anleitung im ambulanten Bereich durch eine Hebamme gesichert ist.

Wir appellieren an alle werdenden Eltern – bringen Sie sich, Ihre Familie und andere nicht dadurch in Gefahr, dass Sie aus Angst vor einer Corona-Infektion eine nötige Krankenhausbehandlung ablehnen und die Geburt Zuhause alleine durchstehen wollen. Bitte informieren Sie sich ausführlich auf den Homepages der DGGG und des BVF zu den exakten Handlungsempfehlungen für diese besondere Situation:

Zitiert nach einer Pressemitteilung des German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG) vom 21.04.2020