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Aktuelle Meldungen

Bundesregierung stärkt Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist in vielen bewaffneten Konflikten bittere Realität. Ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf stuft alle ihre Formen nun als Völkerstraftaten ein und stärkt die Rechte der Betroffenen im deutschen Strafprozessrecht.

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 1. November den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf führt neue Straftatbestände in das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein und stärkt die Rechte von Betroffenen im Strafverfahren. Damit werden Opfer sexualisierter Gewalt besser geschützt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

Jede Form sexualisierter Gewalt wird als Völkerstraftat anerkannt
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, die Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen zu erweitern. Damit werden nunmehr auch sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland eindeutig als Verbrechen gegen die Menschlich­keit und Kriegsverbrechen anerkannt und können somit in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden - obwohl die Taten im Ausland begangen wurden. 

Zudem können die Betroffenen - die große Mehrheit davon Frauen und Mädchen - erstmals Nebenklägerinnen und Nebenkläger sein und dadurch eine aktive Rolle im Strafprozess einnehmen. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand und eine professionelle psychosoziale Beglei­tung im Prozess. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Opfer stärker in den Fokus zu rücken und sie zu schützen. 

Lisa Paus: "Sexualisierte Gewalt, vor allem gegen Frauen, wird in Konflikten seit langem weltweit von Terroristen und in bewaffneten Konflikten systema­tisch und als taktische Waffe genutzt. Wir ordnen deshalb sexualisierte Gewalt klar als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Und wir stärken die Rechte der Opfer dieser schrecklichen Verbrechen, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Strafverfahren aktiv mitzuwirken. So können wir Straftäter effektiv verfolgen und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Die Berichterstattung rund um den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die Gräueltaten von Butscha oder der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober rufen uns schmerzlich ins Gedächtnis, dass sexualisierte Gewalt in Konflikten längst eine gängige Waffe geworden ist. Als Feministin empört und bedrückt mich die organisierte und inszenierte sexualisierte Gewalt der Hamas gegen jüdische Frauen bei dem terroristischen Angriff auf Israel."

Weltrechtsprinzip ermöglicht Strafverfolgung auch in Deutschland
Durch die Anerkennung jedweder sexualisierter Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen können diese Straftaten in Deutschland auch dann zur Anklage gebracht werden, wenn sie im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zu Deutschland aufweisen. Ermöglicht wird dies durch das sogenannte Weltrechtsprinzip.

Vor dem Hintergrund der schweren Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seit Februar 2022 und der Terrorangriffe der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ist die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts besonders dringlich. Der Gesetzentwurf durchläuft daher ein kürzeres Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat.   

Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.11.2023