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Bundesregierung beginnt Arbeit an Gewaltschutzstrategie
Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Bundes berieten in Berlin über eine Gewaltschutzstrategie, die Betroffenen bessere Hilfe und Beratung ermöglichen soll.
Am 14. November trafen sich in Berlin Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Ländern, Kommunen und anderen Bundesressorts, um über die Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu beraten. Mit der Gewaltschutzstrategie will die Bundesregierung weitere Maßnahmen aus der sogenannten Istanbul-Konvention umsetzen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus eröffnete die Konsultationsveranstaltung.
Lisa Paus: "Bei der Erarbeitung der Strategie ist es mir sehr wichtig, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft einzubeziehen. Ihre Expertise ist von unschätzbarem Wert. Mit der Strategie werden wir erstmals in dieser Legislatur als Bundesregierung unsere gemeinsamen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention festlegen. Unser Ziel ist es, dass Frauen überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort sowie kompetente Beratung und Hilfe finden - egal wo eine Frau lebt, wie viele Kinder sie hat, ob sie eine Beeinträchtigung hat oder wie ihr Aufenthaltsstatus lautet."
Istanbul-Konvention wirksam umsetzen
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig soll die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland ist das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.
Ein zentraler Schritt zur Umsetzung der Konvention war die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle im vergangenen Jahr. Sie sammelt und analysiert Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt und wird vom Bundesfrauenministerium finanziert. Mit der nun geplanten Gewaltschutzstrategie wird die Bundesregierung klare Ziele formulieren, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Die Struktur der Strategie folgt dabei dem Vier-Säulen-Prinzip der Istanbul-Konvention: Es geht um Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und einen umfassenden koordinierten Ansatz bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Gewaltschutzstrategie ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Maßnahmen der Bundesregierung zum Gewaltschutz bündeln und verstärken wird. Sie stellt auch die Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft sicher.
Ergebnisse der Veranstaltung fließen in die Strategie ein
Bei der Konsultationsveranstaltung in Berlin diskutierten Dr. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im Bundesfrauenministerium, Dr. Delal Atmaca, Bündnisrätin im Bündnis Istanbul-Konvention und Asha Hedayati, Rechtsanwältin und Autorin, unter anderem darüber, wie die Istanbul-Konvention in Deutschland effektiv umgesetzt werden kann, um die Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern.
In kleinen Diskussionsrunden, sogenannten World-Cafés, konnten sich die Teilnehmenden über aktuelle Herausforderungen und Lösungsvorschläge unter anderem in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung, Ermittlung und Strafverfolgung sowie Migration und Asyl austauschen. Darüber hinaus hielt Sabrina Wittmann vom Sekretariat von GREVIO, der Expertengruppe des Europarates für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, einen Vortrag zur Istanbul-Konvention und ihre bisherige Umsetzung in Deutschland und anderen Vertragsstaaten.
Die Ergebnisse der Konsultationsveranstaltung werden nun in einem nächsten Schritt ausgewertet und fließen in die Erarbeitung der nationalen Strategie ein. Die Strategie soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
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Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.11.2023