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Bund unterstützt Paare bei Kosten für Kinderwunsch-Behandlung – Bayern tritt als zehntes Bundesland der Bundesinitiative bei

Bayern ist als zehntes Bundesland der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinder­losigkeit“ des Bundesfamilienministeriums beigetreten. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey unterzeichnete in Berlin die entsprechende Kooperationsvereinbarung. Ab dem 01. November 2020 können somit auch in Bayern lebende Paare einen Förderantrag stellen.

„Jeder kann sich vorstellen, wie groß die Verzweiflung sein muss, wenn sich ein Paar sehnlichst ein Kind wünscht und wenn dies einfach nicht klappen will“, betont Bundesfamilienministerin Giffey anlässlich des Starts der Förderkooperation. „Deshalb ist es wichtig, dass wir ungewollt kinderlosen Paaren mehr Unterstützung anbieten und ihnen zugleich Mut machen: Kinderlosigkeit ist kein Makel, Kinderlosigkeit ist kein Tabu. Ich freue mich sehr, dass sich jetzt auch Bayern entschlossen hat, unserer Initiative beizu­treten, um gemeinsam mit dem Bund Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch bei den Behandlungs­kosten zu entlasten. Schon körperlich und emotional ist eine solche Behandlung eine große Herausforderung. Daher sollten diese Paare nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Kinder­wunsch­behand­lungen alleine schultern. Wir können nicht garantieren, dass der Kinderwunsch so in Erfüllung gehen wird, aber wir können zumindest die finanzielle Belastung abmildern.“

Der Bund und der Freistaat Bayern gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinder­wunsches einer Behandlung der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermien­injektion (ICSI) unterziehen müssen, ab sofort im ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Behand­lungs­kosten­zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Kranken­kassen beziehungsweise den Beihilfestellen.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner unterstreicht: „Jedes Kind ist etwas Großartiges und ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Viele Menschen erleben in ihren jungen Familien die neue Elternrolle als Bereicherung. Gleichzeitig kann ein unerfüllter Kinderwunsch für viele Paare eine starke Belastung werden. Es ist mir ein Herzensanliegen Paaren zu helfen, indem wir sie bei einer Kinder­wunsch­behand­lung finanziell unterstützen. Mit unserem neuen Förderprogramm machen wir jetzt einen großen Schritt, um den Zugang zur Kinderwunschbehandlung zu erleichtern. Bei den ersten drei Behandlungen macht der Zuschuss pro Behandlung bis zu 900 Euro aus, wird eine vierte Behandlung notwendig verdoppeln wir den Zuschuss sogar auf bis zu 1800 Euro. Mit dieser starken finanziellen Unterstützung ermöglichen wir nun diesen Paaren sich ihren Herzenswunsch zu erfüllen.“

Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis zur vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplas­matischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis zur dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro (ICSI). Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte. Die Kinder­wunsch­behandlung kann in Bayern oder einem angrenzenden deutschen Bundesland durchgeführt werden.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch; nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bayern beteiligen sich bereits die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundes­initiative. Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt einen Beitritt zur Bundesinitiative in 2021.
Die Bundesförderrichtlinie setzt eine Förderbeteiligung des Wohnsitz-Bundeslands des Kinder­wunsch­paares voraus, damit Bundes- und Landesmittel zur Auszahlung gelangen.

„Eine gute Familienpolitik muss auch jene Paare unterstützen, die gerne eine Familie gründen möchten, aber auf natürlichem Wege keine eigenen Kinder bekommen können. In dieser Legislaturperiode konnten wir bislang vier neue Förderkooperationen abschließen. Mit Rheinland-Pfalz wird im nächsten Jahr ein weiteres Land hinzukommen. Ich werbe nachdrücklich dafür, dass sich auch die verbliebenen Länder unserer Initiative anschließen, damit betroffene Paare in ganz Deutschland von den Bundes- und Landeszuschüssen profitieren können“, so Giffey.

Wie es den von ungewollter Kinderlosigkeit in Deutschland betroffenen Paaren geht und welche Hilfs- und Unterstützungsangebote sie sich wünschen, zeigt die vom Bundesfamilienministerium im September 2020 veröffentlichte Studie „Ungewollte Kinderlosigkeit 2020 – Leiden – Hemmungen – Lösungen“, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ungewollte-kinderlosigkeit-2020/161020.

Der Antrag, Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern sind unter www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php abrufbar.

Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Alle Ergebnisse der aktuellen Untersuchung „Ungewollte Kinderlosigkeit in Deutschland 2020“ finden Sie unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neue-studie--kinderlose-frauen-und-maenner-haben-einen-hohen-informationsbedarf/160462.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020