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Brustkrebs – bei ungewöhnlichen Befunden zum Frauenarzt

Wenn eine Frau einen ungewöhnlichen Befund oder eine Veränderung in ihrer Brust feststellt, sollte sie sich immer bei ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt vorstellen.

Das Mammographie-Screening wurde zwar am Mittwoch, 25.03.2020, vom Gemeinsamen Bundesausschuss bis auf weiteres ausgesetzt, um mögliche Übertragungswege des Corona-Virus weiter einzudämmen. Aber die Frauenarztpraxen stehen weiter zur Verfügung, wenn eine Frau durch eine Veränderung in ihrer Brust beunruhigt ist.

„Die Engpässe, die die Versorgung mit Schutzkleidung und Atemmasken in den Praxen betreffen, sind zwar immer noch nicht beseitigt. Aber wir tun alles, um für Schwangere und die anderen Patientinnen die frauen­ärztliche Versorgung auf höchstem Niveau und mit größtmöglicher Sicherheit aufrecht zu erhalten“, betont Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte.

Die meisten Frauenarztpraxen haben ihre Öffnungszeiten allerdings modifiziert oder die Termine zeitlich gespreizt, damit sich so wenig Mädchen und Frauen wie möglich in den Praxen begegnen. Deshalb empfiehlt der Berufsverband der Frauenärzte, immer vorher in der Praxis anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, und Rezepte ebenfalls telefonisch zu bestellen. Begleitpersonen sollten auf den Besuch in der Frauen­arzt­praxis verzichten.

Weiterführende Links:
Zur aktuellen Information des Mammographiescreening-Programmes
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte vom 30.03.2020