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Bessere Rahmenbedingungen für schwangere Selbstständige schaffen
Erhalten selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichend Schutz und Unterstützung während der Schwangerschaft? Diese Frage diskutierte Ekin Deligöz mit den Teilnehmenden eines Workshops zum Mutterschutz für Selbstständige.
Am 5. Juni fand in Berlin ein Workshop zum Thema "Mutterschutz für Selbstständige - Bedarf und Ideensammlung" statt. Eingeladen hatten das Bundesfamilienministerium und das Bundeswirtschaftsministerium. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Netzwerken diskutierten die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Ekin Deligöz, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister und Beauftragte für den Mittelstand, Michael Kellner, über die Verbesserung des Mutterschutzes für Selbstständige.
Grundlage der Diskussion waren die Ergebnisse einer Bedarfsanalyse zum Mutterschutz für selbstständige Frauen, die das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt hat.
Ekin Deligöz: "Selbstständige Mütter brauchen ebenso wie angestellte Mütter einen Zugang zu Schutz und Unterstützung während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt. Ein besserer Mutterschutz für Selbstständige ist daher ein wertvoller Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Durch die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und den heutigen Fachworkshop erhalten wir wertvolle Informationen, worauf es für selbstständige Mütter vor Ort wirklich ankommt und wie wir sie unterstützen können."
Gemeinsam Lösungen für einen besseren Mutterschutz entwickeln
Der Workshop fand im Rahmen des Aktionsplans "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand" statt. Dieser enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für selbstständige Frauen zu verbessern und damit mehr Frauen zu Unternehmensgründungen und -übernahmen zu motivieren. Eine dieser Maßnahmen ist eine Ideensammlung zum Mutterschutz für selbstständige Frauen.
Ziel des Workshops war es, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu stärken, die Bedürfnisse der verschiedenen Personengruppen genauer zu identifizieren und Lösungsansätze zu diskutieren. Wirtschaftsverbände und Netzwerke konnten ihre Ideen und Erfahrungen aus der Praxis in die Entwicklung möglicher Lösungsvorschläge einbringen. Gemeinsam sollten alle Teilnehmenden dazu beitragen, bedarfsgerechte und zielgerichtete Lösungsansätze zu entwickeln.
Mit dabei waren unter anderem Johanna Röh, die mit ihrer Petition "Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere" das Thema zuletzt in die öffentliche Diskussion gebracht hatte, sowie Vertreterinnen und Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), des Bundesverbandes Deutsche Startups e. V. und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).
Nur ein Drittel der selbstständigen Frauen erhält Mutterschaftsleistungen
Gemeinsam mit den rund 40 Teilnehmenden aus Verbänden und Netzwerken wurden zudem die Ergebnisse der Befragung zur Bedarfsanalyse für Mutterschutz für selbstständige Frauen ausgewertet. Die repräsentative Befragung von selbstständigen Frauen und Männern durch das Institut für Demoskopie Allensbach beinhaltet eine Bestandsaufnahme der aktuellen Bedarfe von selbstständigen Müttern und gibt Hinweise auf mögliche Lösungsansätze.
Die Ergebnisse zeigen: Nur etwa ein Drittel der Frauen, die während ihrer Selbstständigkeit ein Kind bekommen haben, erhielten Mutterschaftsleistungen aus der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Zwei Drittel hatten keine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Ein weiteres wichtiges Ergebnis ist, dass 44 Prozent der selbstständigen Frauen nicht ausreichend über die bestehenden Möglichkeiten der Mutterschutzabsicherung informiert sind.
Die Bedarfsanalyse basiert auf einer umfassenden Befragung von rund 850 Personen. Berücksichtigt wurden Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Kinderbetreuung, zur Krankenversicherung, zur wirtschaftlichen Lage, zur privaten Vorsorge und zum Unterstützungsbedarf.
Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2024