1. Sprung zur Servicenavigation
  2. Sprung zur Hauptnavigation
  3. Sprung zur Suche
  4. Sprung zum Inhalt
  5. Sprung zum Footer

Aktuelle Meldungen

Alkoholfrei in der Schwangerschaft – für einen gesunden Start ins Leben

Die BZgA informiert zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2022 weist die Bundeszentrale für gesund­heit­liche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass jeglicher Alkoholkonsum in der Schwanger­schaft für das ungebo­rene Kind mit gesund­heit­lichen Beeinträchtigungen einhergehen kann. Deshalb empfiehlt die BZgA, in der Schwanger­schaft komplett alkoholfrei zu bleiben.

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störun­gen (FASD) geboren. Sie weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprach­probleme auf. Etwa 3.000 dieser Kinder leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten Form, bei der Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nieren­schäden oder Herzfehler hinzukommen können.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „Alkohol schadet werdenden Müttern und insbesondere den ungeborenen Kindern. FASD und FAS sind unheilbare Erkran­kungen, die durch Alkoholverzicht während der Schwangerschaft vermeidbar sind. Eltern sein bedeutet, Verantwortung für die Kinder zu übernehmen. Und das beginnt schon beim Ungeborenen. Achten Sie bitte auf sich und Ihr Kind und verzichten Sie auf Alkohol. Von Anfang an!“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Alkohol ist ein Zellgift, das schon in kleinen Mengen die Entwicklung von Ungeborenen erheblich schädigen kann. Je nachdem, wie viel Alkohol in der Schwangerschaft getrunken wurde, fallen die Schädigungen unterschiedlich aus. Sie sind jedoch alle vermeidbar, wenn in der Schwangerschaft kein Alkohol getrunken wird. Die BZgA informiert und berät zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft und unterstützt werdende Mütter mit einer persönlichen Online-Beratung.“

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ bietet auf www.kenn-dein-limit.de werdenden Eltern vielfältige Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und gibt Tipps, wie der Alkoholverzicht leicht gelingt. Schwangere, denen der Verzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ unter www.iris-plattform.de kostenlos, anonym und persönlich beim Stopp ihres Alkoholkonsums unterstützen lassen.

Auch Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Geburtshelferinnen und Geburtshelfer erhalten umfassende Informationen und können Broschüren und Faltblätter kostenlos bei der BZgA bestellen, um sie im Wartebereich auszulegen oder im persönlichen Gespräch zu übergeben. Die Schwanger­schafts­betreuung bietet zudem einen Rahmen, in dem der Konsum von Alkohol während der Schwanger­schaft angesprochen und, falls nötig, zum Konsumstopp angeleitet werden kann. Fachkräften der Schwangeren­vorsorge stellt die BZgA einen Leitfaden für die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht zur Verfügung.

Ergänzend werden Schülerinnen und Schüler adressiert: In Kooperation mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. werden für Schulklassen Informationsstunden zum Thema „Prävention des Fetalen Alkoholsyndroms“ durchgeführt.

Übersicht der BZgA-Angebote zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft

Informationsangebote der BZgA für Schwangere und ihr Umfeld:

www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-in-der-schwangerschaft/

www.familienplanung.de/schwangerschaft/

Beratungsplattform für Schwangere zur Konsumreduzierung IRIS:
IRIS steht für „Individualisierte, risikoadaptierte, internetbasierte Intervention zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren“
www.iris-plattform.de

Printmaterialien:

BZgA-Praxismodule zur Beratung von Schwangeren:

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA:
Unter der Telefonnummer 0221 - 89 20 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.

Ärztliche Informationsstunden für Schulklassen:
Information über die Auswirkungen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft auf das Ungeborene zur frühen Sensibilisierung von Jugendlichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
www.äggf.de/gesundheitsthemen/fetales-alkoholsyndrom-fasd/

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 05.09.2022