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„Alkohol? Kenn dein Limit.“ Online-Fastenaktion der BZgA startet

Zur Fastenzeit lädt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Teilnahme an der Online-Fastenaktion von „Alkohol? Kenn dein Limit.“ ein. Interessierte können mit der Teilnahme an der Aktion unter dem Motto „Kannst du ohne?“ vom 26. Februar bis zum 09. April testen, wie leicht oder schwer ihnen eine sechswöchige Zeit ohne Alkohol fällt und welche körperlichen und psychischen Ver­än­derungen sie feststellen. Teilnehmende unterstützt die BZgA dabei auf www.kenn-dein-limit.de sowie in den sozialen Netzwerken und per Newsletter.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, sagt: „Der Verzicht auf das Zellgift Alkohol hat positive Auswir­kun­gen für Körper und Seele. Wer zuvor regelmäßig Alkohol getrunken hat, dem wird das Alkoholfasten mög­licherweise nicht leicht fallen. Umso wichtiger ist die Alkoholpause, denn regelmäßiger Konsum kann schleichend in eine Abhängigkeit führen. Die BZgA bietet mit der Fastenaktion deshalb eine gute Möglich­keit, den eigenen Konsum kritisch zu prüfen und dem Körper die Chance für Regenerations­prozesse zu geben.“

Die Online-Fastenaktion „Kannst du ohne?“ ist Teil der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ für Erwachsene. In der stetig wachsenden Facebook-Gruppe der BZgA-Fastenaktion können sich Teilneh­men­de zu ihren Erfahrungen austauschen, ihre persönlichen Ratschläge zum Durchhalten weitergeben und sich gegenseitig motivieren.

Die BZgA unterstützt mit hilfreichen Tipps: Wie lehnt man angebotene alkoholische Getränke höflich, aber bestimmt ab? Welche alkoholfreien Drinks kann man als leckere Alternative ausprobieren? Auf www.kenn-dein-limit.de wird ergänzend erläutert, welche positiven Effekte das Alkohol-Fasten hat und wieso es sich lohnt, durchzuhalten. Die Kampagnenseite bietet wöchentlich in einem Online-Newsletter hilfreiche Anre­gungen und Unterstützung.

Mehr Informationen und Anmeldung zur Online-Fastenaktion der BZgA unter:

Die Alkoholpräventionskampagnen der BZgA im Überblick:

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 18.02.2020